Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde erfüllt ihre Aufgaben auf der Grundlage des 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes für volljährige Menschen. Sie wird nach dem Betreuungsbehördengesetz gemäß §§ 1 bis 9 BtBG tätig. Demnach arbeitet die Behörde im Auftrag des zuständigen Betreuungsgerichtes und ist zur Stellungnahme verpflichtet.

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo: 09:00 Uhr -12:00 Uhr

Di:   09:00 Uhr -12:00 Uhr

Mi:   09:00 Uhr -12:00 Uhr

Do:  09:00 Uhr -12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr- 17:00 Uhr

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Aufgabe der Betreuungsbehörde besteht im Wesentlichen darin, die Betreuungsgerichte durch Sachverhaltsermittlungen zu unterstützen. Des Weiteren informiert sie betroffene Personen und deren Angehörige über das Betreuungsverfahren und berät und unterstützt Betreuende sowie Bevollmächtigte. Die Betreuungsbehörde berät darüber hinaus zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und kann die dazu notwendigen Unterschriften beglaubigen.

Unterstützung und Beratung zum Führen einer Betreuung, zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen erhalten Sie auch bei den zwei im Hochtaunuskreis ansässigen Betreuungsvereinen:

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten finden Sie auch unter: www.bmj.bund.de/publikationen


Berufsbetreuung

Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Berufsbetreuer/in im Hochtaunuskreis interessieren, senden Sie bitte nachstehende Bewerbungsunterlagen per E-Mail an Frau von zur Mühlen:

  • Motivations-/Bewerbungsschreiben
  • Curriculum Vitae
  • Zeugnisse und Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über Fort- und Weiterbildungen, Zusatzqualifikationen und besondere Kenntnisse im Betreuungsrecht
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Bonitätsauskunft


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