Bildung und Teilhabe

Bei uns können die Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Für Leistungsbezieher nach dem SGB II ist das Kommunale Jobcenter gesondert zuständig!

Folgende Leistungen können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragt werden:

Eintägige Ausflüge von Schule oder Kita

Hier werden die tatsächlichen Kosten, z.B. für den Eintritt in ein Museum übernommen.

Mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita

Hier werden die Kosten für Inlandsfahrten in Höhe von maximal 600,00 Euro und für Auslandsfahrten in Höhe von maximal 900,00 Euro, z.B. für Übernachtungen sowie Fahrtkosten übernommen.

195,00 Euro jährlich für Schulbedarf

Dieser Betrag wird gewährt, um Schulmaterial, wie z.B. Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Hefte, Bastel- und Malutensilien zu beschaffen. Die Leistung wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt. Bei den Anspruchsberechtigen wird ein Betrag in Höhe von 130,00 Euro zu Beginn des 1. Schulhalbjahres und ein Betrag in Höhe von 65,00 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres ausgezahlt (Stand: 01.01.2024).

Hinweis: Im Personenkreis SGB II, SGB XII und AsylbLG wird diese Leistung automatisch ausgezahlt und muss nicht beantragt werden.

Schülertickets für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II

Diese Leistung wird gewährt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (z.B. Land Hessen, Landkreis oder Gemeinde) übernommen werden. Die Kosten für das Schülerticket werden in voller Höhe übernommen.

Angemessene Lernförderung

Der Schüler/ die Schülerin erhält auf Antrag Lernförderung, wenn diese notwendig ist. Die Notwendigkeit der Lernförderung ist von dem Lehrer bzw. der Lehrerin zu bescheinigen.

Mittagsverpflegung in Schule oder Kita

Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in Schule oder Kita werden die Kosten in voller Höhe übernommen.

Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Für soziale oder kulturelle Aktivitäten, z.B. die Teilnahme am Musikschulunterricht, die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Ferienspiele, Zeltlager) werden je Person und Monat pauschal 15,00 Euro, also bis zu 180,00 Euro im Jahr übernommen.

Die unter den ersten sechs Punkten aufgeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 24 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Die unter dem letzten Punkt aufgeführten Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (= unter 18 Jahre).

Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.

Weitere Informationen können aus unserem Merkblatt »Information für Leistungsberechtigte« entnommen werden.

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