Sozialpsychiatrischer Dienst

Dieser betreut und berät Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen sowie deren Angehörige die im Hochtaunuskreis wohnhaft sind. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen erhalten Sie hier.

Beratung und Betreuung von Personen mit psychischen Erkrankungen

Der Sozialpsychiatrische Dienst betreut und berät Menschen mit psychischen Störungen, Erkrankungen oder Suchterkrankungen und deren Angehörige, die im Hochtaunuskreis wohnhaft sind.


Wer kann sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden?

  • Erwachsene, die an einer psychischen Störung oder Erkrankung leiden und mit sich und ihrer Umgebung nicht mehr zurechtkommen
  • Menschen, die nach einer Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik Unterstützung benötigen
  • Angehörige, Freunde und Bezugspersonen, die Beratung für den Umgang mit psychisch leidenden Menschen wünschen

Folgende Aufgaben werden vom Sozialpsychiatrischen Dienst wahrgenommen:

  • Betreuung Erwachsener mit psychischen Erkrankungen, Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit sowie in akuten Lebenskrisen durch psychische Störungen
  • Beratungsgespräche in der Dienststelle oder Hausbesuche
  • Hausbesuche in Krisen- und Notfallsituationen bei psychischen Störungen
  • Beratung und Begleitung während und nach einer stationären Behandlung in psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen für Suchterkrankungen. Hilfe bei der Auswahl und Kontaktaufnahme zu anderen geeigneten Diensten und Einrichtungen
  • Beantragung von Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit
  • Information über ambulante und stationäre Hilfsangebote, Selbsthilfe-Gruppen und Behandlungsmöglichkeiten

Die Beratung und Betreuung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

Sie können persönlich vorsprechen oder einen Hausbesuch vereinbaren.

Psychiatriekoordination

Die Psychiatriekoordination des Hochtaunuskreises berät und koordiniert in organisatorischen und Grundsatzfragen, die im Bereich der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung auftreten.

Die Psychiatriekoordination hat die Aufgaben:

  • Koordination der Angebote im Bereich der gemeindenahen psychiatrischen und psychosozialen Versorgung
  • Analyse und Bewertung vorhandener Leistungsangebote
  • Aufbau neuer und Veränderung vorhandener psychiatrischer und psychosozialer Angebote in enger Abstimmung mit den Einrichtungsträgern
  • Mitwirkung bei der Vernetzung der lokalen Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebote
  • Verbesserung der Kooperation aller mit Psychiatrie befasster Einrichtungen
  • Kooperation mit allen Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung - Beratung in Fachfragen -

Begutachtung

Begutachtungen erfolgen in der Regel im Auftrag von Behörden und Gerichten. In Einzelfällen können amtsärztliche Atteste/Gutachten für Privatpersonen erstellt werden, wenn von Behörden oder Gerichten entsprechende Auflagen gemacht wurden.

Die Untersuchungsgebühr richtet sich nach der zur Zeit gültigen Gebührenordnung der Gesundheitsämter.

Kooperierende Einrichtungen:

Hier geht es zum Flyer des sozialpsychiatrischen Dienstes



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