Internationaler Führerschein
Kurzbeschreibung:
Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung bzw. Übersetzung zum nationalen Führerschein. Für Reisen oder Aufenthalte im Bereich außerhalb Europas wird empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen.
In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein Pflicht ist, kann über die jeweilige Botschaft erfragt werden.
Zur Beantragung eines Internationalen Führerscheins benötigen Sie:
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Ein aktuelles biometrisches Passfoto
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Ihren nationalen Führerschein
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Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
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Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde Ihres nationalen Führerscheins, sofern dieser nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde
Gebühren: 14,30 €
Informationen:
Nach § 25a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 FeV darf der Internationale Führerschein nur an Inhaber eines Kartenführerscheins ausgestellt werden.
Es ist also bei der Beantragung eines Internationalen Führerscheins vorher bzw. gleichzeitig die Umschreibung in einen Kartenführerschein zu beantragen!
Den Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.
Ausnahmen:
Bad Homburg, Glashütten, Steinbach und Grävenwiesbach:
Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises
Aktuelle Information für Fahrten durch Serbien:
Internationaler Führerschein für Serbien
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien wird aufgrund der derzeit unklaren Rechtslage und voneinander abweichenden Informationen dringend empfohlen, einen internationalen Führerschein bei sich zu führen. Bei Verkehrskontrollen ist anderenfalls damit zu rechnen, dass die serbische Polizei Bußgelder in Höhe von 150,-- Euro verhängt. Im Falle eines Unfalls unter Beteiligung eines deutschen Staatsbürgers kann dieser bei Nichtbesitz eines internationalen Führerscheins so behandelt werden, als wäre er ohne Führerschein gefahren.
Quelle: Auswärtiges Amt
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Antrag Internationaler FS |
Dienststellen und Öffnungszeiten
FahrerlaubnisbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






