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Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig in allen Verwaltungsangelegenheiten rund um den Führerschein/die Fahrerlaubnis für Bürger/innen, die mit ihrem Hauptwohnsitz im Hochtaunuskreis gemeldet sind oder zuletzt gemeldet waren. Wer seinen Wohnsitz aber in ein anderes EU-Land verlegt, muss sich in Fahrerlaubnisfragen dann an die dort zuständige Behörde wenden.
Kfz-Zulassungsstelle/Kraftfahrzeugzulassung
Die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Hochtaunuskreises mit ihrer Außenstelle Usingen bearbeitet alle Kraftfahrzeug-Zulassungsangelegenheiten, den Hochtaunuskreis betreffend. Weiterhin ist sie als Kreisordnungsbehörde für die Einhaltung des verkehrssicheren sowie des versicherungs- und steuerrechtlichen Zustandes der Fahrzeuge im Hochtaunuskreis verantwortlich.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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Meyer, Ilse
Fachbereichsleiterin |
3-103 | 06172-999-4300 | 06172-999-9809 | |
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Marmann, Robert
Stellv. Fachbereichsleiter |
3-105 | 06172-999-4310 | 06172-999-9809 |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen