FB 90.11 Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
nach den Bestimmungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz -HGlG-
Ziel des Gesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieses Zieles werden durch berufliche Förderung von Frauen auf der Grundlage von Frauenförderplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbestimmungen sowie die Arbeitsbedingungen verbessert. (§1 Hessischen Gleichberechtigungsgesetz)
Aufgaben:
- Planung und Organisation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen des Hochtaunuskreises
- Überwachung der Umsetzung des Frauenförderplanes
- Gesundheitsprävention
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Rothbrust, Anja | 1-422 | 06172-999-9111 | 06172-999-9822 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Interne Frauen- und GleichstellungsbeautragteAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe





FB 90.11 Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte 
