FB 90.16 Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht ist staatliche Aufgabe und wird vom "Landrat als Behörde der Landesverwaltung" wahrgenommen.
Die Kommunalaufsicht umfasst:
- die Rechtsaufsicht
- die Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Bad Homburg (Aufsichtsbehörde ist hier das Regierungspräsidium Darmstadt)
- die Verbandsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Verbände, denen ausschließlich der Aufsicht unterstehende Kommunen als Mitglieder angehören
- die Aufgaben des Kreiswahlleiters bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Bundestag, zum Landtag und zum Kreistag sowie bei der Direktwahl der Landrätin oder des Landrats und bei Volksabstimmungen (Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisfeststellung).
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Rödl, Gernot | 1-509 | 06172-999-9016 | --- |
Dienststellen und Öffnungszeiten
KommunalaufsichtAnschrift
Der Landrat des
Hochtaunuskreises
Kommunalaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe





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