Der Haushalt des Hochtaunuskreises
Mit seiner Entscheidung vom 10.10.2005 hat der Kreistag die Umstellung des Rechnungswesens hin zur doppelten Buchführung (kommunale Doppik) zum 01.01.2007 beschlossen. Dementsprechend bucht der Hochtaunuskreis auch seit diesem Zeitpunkt nach der kaufmännischen Buchführung.
Doppik bezeichnet das neue Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung auf Grundlage der kaufmännischen Buchführung. Es ist ein zusammengesetztes Wort und steht für "doppelte Buch-führung in Konten".
Dieses Rechnungswesen besteht aus drei Komponenten und zwar aus der Ergebnisrechnung, die Aufwendungen und Erträge aufzeigt, aus der Finanzrechnung, die Einzahlungen und Auszahlungen darstellt sowie als neues zentrales Instrument die Vermögensrechnung oder Bilanz, die das Vermögen des Kreises nach der Mittelherkunft (=Passiva) und Mittelverwendung (=Aktiva) gliedert.
Ziel ist es in der Doppik unter anderem, die Aufwendungen und Erträge in dem Jahr zu zeigen, in dem sie verursacht werden, unabhängig davon, wann tatsächlich gezahlt wird. So wird beispielsweise die Pension eines Beamten, die erst in einigen Jahren zu zahlen ist, über die Buchung in eine Rückstellung bereits jetzt aufwandswirksam und damit Teil der Haushaltsplanung und -rechnung.
Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz





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