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Kreisausschuss

Der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
 
besteht aus dem direkt gewählten Landrat (Vorsitzender), zwei hauptamtlichen und zwölf ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten
 
Der hauptamtliche Kreisausschuss:
Landrat Ulrich Krebs, CDU
Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse, FDP
Kreisbeigeordneter Uwe Kraft, CDU
 
Die ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten:
Dr. Regina Sell, CDU

Hans Leimeister, CDU

Matthias Bergmeier, SPD

Hadmut Lindenblatt, GRÜNE

Rudolf Kretzschmar, FDP

Oscar Müller, CDU 

Hartmut Haibach, FWG 

Andrea Pfäfflin, SPD

Bert Worbs, CDU
Hermann Maier, GRÜNE

Susanne Eichhorn, CDU

Andrea Conrad, GRÜNE

 

 
Der Landrat wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für sechs Jahre gewählt. Die hauptamtlichen Kreisbeigeordneten werden vom Kreistag gewählt, ebenfalls für sechs Jahre. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden für die Dauer der Legislaturperiode (fünf Jahre) vom Kreistag gewählt.

 

 

Die Aufgaben des Kreisausschusses
 
Der Kreisausschuss ist die Verwaltungsbehörde des Landkreises. Er besorgt nach den Beschlüssen des Kreistages im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung des Landkreises.
 
Er hat insbesondere
1. die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
2. die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten und auszuführen,
3. die ihm nach diesem Gesetz obliegenden und die ihm vom Kreistag allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Kreistagsangelegenheiten zu erledigen,
4. die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe des Landkreises und das sonstige Kreisvermögen zu verwalten,
5. die Kreisabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen des Kreistags auf die Verpflichtungen zu verteilen und ihre Betreibung zu bewirken sowie die Einkünfte des Landkreises einzuziehen,
6. den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
7. den Landkreis zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Kreisurkunden zu vollziehen.
 
Der Kreisausschuss tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.