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Der Kreistag
Der Kreistag kann Satzungen erlassen, die im Range unter den Gesetzen stehen. Er überwacht als oberstes Organ des Landkreises die gesamte Verwaltung und trifft wichtige Entscheidungen. Die Überwachung erstreckt sich ausschließlich auf die kommunale Verwaltung, nicht auf die Funktionen, die dem Landrat als Behörde der Landesverwaltung obliegen. Der Kreistag erlässt unter anderem die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. Er wählt, mit Ausnahme des Landrats, die Mitglieder des Kreisausschusses.
Eine wichtige Aufgabe des Kreistages ist z. B. der Erlass der Haushaltssatzung, die den Kreisausschuss ermächtigt, Ausgaben zu tätigen und Abgaben einzunehmen.
Der Kreistag und der Kreisausschuss kontrollieren sich gegenseitig, indem die Kreisausschussmitglieder auf der einen Seite an allen Sitzungen des Kreistages und deren Ausschüsse teilnehmen und auf der anderen Seite der Kreistag verschiedene Möglichkeiten hat, die Arbeit des Kreisausschusses - also der Verwaltung - zu überwachen und zu überprüfen.
Der Kreistag des Hochtaunuskreises besteht aus 71 Abgeordneten, die von den Bürgerinnen und Bürgern am 27. März 2011 gewählt wurden.
Die Kreistagsabgeordneten üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten, Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden (freies Mandat).

Telefon: 06172-999-9400
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