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Saisonkennzeichen

Kurzbeschreibung:

 

Wenn ein Fahrzeug nur während eines bestimmten, jährlich wiederkehrenden Zeitraums zugelassen/gefahren werden soll, kann ein Saisonkennzeichen beantragt werden.

Bei der Beantragung der Zulassung/Änderung können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll:
mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats.

Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt.

 

 

Vorzulegende Unterlagen sind:

 

  1. Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis 
  2. Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein 
  3. Kennzeichen (bei noch zugelassenen Fahrzeugen) 
  4. Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) 
  5. Originalprüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, wenn die erste Untersuchung fällig war und der Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein hervorgeht 
  6. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz;
    ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
  7. Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 6), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden 
  8. Kontoeinzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung oder Härtefallbescheinigung 

Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution: 

  • Siehe „Zulassung auf Firma/Institution“ 

Informationen:

 

Saisonkennzeichen müssen auch außerhalb des Betriebszeitraumes (Saison) haftpflichtversichert sein!!!

Eine bisher dem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichenkombination kann nur dann auf Wunsch weiter geführt werden, wenn das neue Kennzeichenschild ohne Engschrift geprägt werden kann.

 

Gebühren:

 

• nur mit Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1:                                27,10 €

 

• mit Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2:                                      30,50 €

 

 

Es können ggf. zusätzlich anfallen:

  • • Feinstaubplakette                                                                                     5,00 €
  • • Wunschkennzeichen                                                                                10,20 €
  • • Vorab-Reservierung des Wunschkennzeichens                                            2,60 €
  • • bei Umstellung von Altpapieren (vor dem 01.10.2005 ausgestellt)                 5,10 €
  • • bei nicht getypten Fahrzeugen (Daten nicht elektronisch abrufbar)               15,30 € 

Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

 

 

 

 
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