Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges
Kurzbeschreibung:
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug erstanden haben und dieses auf Ihren Namen anmelden möchten, benötigen Sie verschiedene Unterlagen:
Hinweis:
Seit dem 14. Februar 2012 haben Sie im Hochtaunuskreis die Wahlmöglichkeit entweder das bisherige „hessische“ Kennzeichen beizubehalten (sofern das Fahrzeug darauf zugelassen ist) oder ein HG-Kennzeichen zu bekommen. Wenn Sie das bisherige „hessische“ Kennzeichen beibehalten möchten, teilen Sie dies bitte Ihrer Zulassungsbehörde am Zulassungstag mit.
Abgemeldete Fahrzeuge müssen ein HG-Kennzeichen erhalten.
Vorzulegende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und nicht im Hochtaunuskreis erworben wurde (Fremdkennzeichen)
Ausnahme: Es handelt sich um ein hessisches Kennzeichen und Sie möchten dies beibehalten.
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz;
ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
- Originalprüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, wenn die erste Untersuchung fällig war und der Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein hervorgeht
- Kontoeinzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung oder Härtefallbescheinigung
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 5), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:
- Schwerbehindertenausweis oder Führerschein des/der Minderjährigen
- Einverständniserklärung (siehe unter Formulare) ggf. mit Nachweis der alleinigen Erziehungsberechtigung; der/die Erziehungsberechtigten muss/müssen sich ebenfalls ausweisen können (siehe Nr. 5)
Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution:
- Siehe unter „Zulassung auf Firma/Institution“
Informationen:
Das Fahrzeug muss innerhalb der ersten drei Jahre nach Neuzulassung bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorgefahren werden.
Ausnahme: Es liegt ein Hauptuntersuchungsbericht vor, der nicht älter als 6 Monate ist (z. B. bei Motorrad, Taxi, Mietwagen).
Siehe unter „Vorführpflicht“
Gebühren:
Die Gebühren betragen zwischen 19,20 € und 30,50 €. Dies ist z.B. abhängig davon, ob das Fahrzeug vorher im selben Zulassungsbezirk zugelassen war, ob eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 erforderlich ist und ob eine Kennzeichenänderung erfolgt.
Es können ggf. zusätzlich anfallen:
- Feinstaubplakette 5,00 €
- Wunschkennzeichen 10,20 €
- Vorab-Reservierung des Wunschkennzeichens 2,60 €
- bei Umstellung von Altpapieren (vor dem 01.10.2005 ausgestellt) 5,10 €
- bei nicht getypten Fahrzeugen (Daten nicht elektronisch abrufbar) 15,30 €
Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
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Einverständniserklärung |
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Händlererklärung |
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Härtefallbescheinigung |
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Steuer-Vollmacht |
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Steuer-Einzugsermächtigung |
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Vorführpflicht |
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Zulassung auf eine Firma oder Institution |
Dienststellen und Öffnungszeiten
KFZ-Zulassungsstelle Bad HomburgAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen






