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Verlust oder Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief)

 

Kurzbeschreibung:

 

Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) muss ein Ersatzdokument ausgestellt werden.

Bitte beachten: diese Information gilt außerhalb des Zulassungsverfahrens!

 

 

Vorzulegen bei Verlust: 

  • Eidesstattliche Versicherung (EV) des Fahrzeughalters (abzugeben vor einem Notar oder bei der Zulassungsbehörde)

Firmen, Banken, Institutionen siehe unten

 

Vorzulegen bei Diebstahl: 

  • Durchschrift der Diebstahlsanzeige bei der Polizei 

Immer vorzulegen: 

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz:
    ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist; 
  • Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 

Firmen und Institutionen:

  • Siehe "Zulassung auf eine Firma/Institution" 

Informationen:

 

Ist das Fahrzeug auf eine Firma (Nicht-juristische Person) zugelassen und entspricht die Zulassung nicht mehr dem derzeitigen Gesetzesstand, so wird zunächst Bestandsschutz gewährt, wenn eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 außerhalb eines Zulassungsverfahrens ausgestellt werden soll.

 

Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. des Kraftfahrzeugbriefes (nicht im Rahmen der Zulassung!) ist die persönliche Vorsprache des Kraftfahrzeughalters erforderlich. (Bei Zulassung auf Firmen, Banken, Institutionen siehe unten).

Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 kann erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens ausgehändigt werden.

 

Hinweise:

Bei einem Fahrzeugverkauf kann der für den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (des Fahrzeugbriefes) verantwortliche Käufer den Verlust erklären (EV abgeben), sofern er die Eigentumsverhältnisse an dem Fahrzeug durch rechtsgültigen Kaufvertrag nachweisen kann.

Sollte die Zulassungsbescheinigung Teile 2 (der Fahrzeugbrief) bei der Bank oder Leasinggesellschaft verloren gegangen sein, so kann diese die den Verlust erklären (EV abgeben).

Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (der Fahrzeugbrief) auf dem Postweg verloren gegangen sein, ist zunächst das Ergebnis des Nachforschungsauftrages bei der Post abzuwarten und zu dokumentieren.

 
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pdf .gif Steuer-Vollmacht

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