Verlust oder Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief)
Kurzbeschreibung:
Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) muss ein Ersatzdokument ausgestellt werden.
Bitte beachten: diese Information gilt außerhalb des Zulassungsverfahrens!
Vorzulegen bei Verlust:
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Eidesstattliche Versicherung (EV) des Fahrzeughalters (abzugeben vor einem Notar oder bei der Zulassungsbehörde)
Firmen, Banken, Institutionen siehe unten
Vorzulegen bei Diebstahl:
- Durchschrift der Diebstahlsanzeige bei der Polizei
Immer vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz:
ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist; - Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
Firmen und Institutionen:
- Siehe "Zulassung auf eine Firma/Institution"
Informationen:
Ist das Fahrzeug auf eine Firma (Nicht-juristische Person) zugelassen und entspricht die Zulassung nicht mehr dem derzeitigen Gesetzesstand, so wird zunächst Bestandsschutz gewährt, wenn eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 außerhalb eines Zulassungsverfahrens ausgestellt werden soll.
Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. des Kraftfahrzeugbriefes (nicht im Rahmen der Zulassung!) ist die persönliche Vorsprache des Kraftfahrzeughalters erforderlich. (Bei Zulassung auf Firmen, Banken, Institutionen siehe unten).
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 kann erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens ausgehändigt werden.
Hinweise:
Bei einem Fahrzeugverkauf kann der für den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (des Fahrzeugbriefes) verantwortliche Käufer den Verlust erklären (EV abgeben), sofern er die Eigentumsverhältnisse an dem Fahrzeug durch rechtsgültigen Kaufvertrag nachweisen kann.
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teile 2 (der Fahrzeugbrief) bei der Bank oder Leasinggesellschaft verloren gegangen sein, so kann diese die den Verlust erklären (EV abgeben).
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (der Fahrzeugbrief) auf dem Postweg verloren gegangen sein, ist zunächst das Ergebnis des Nachforschungsauftrages bei der Post abzuwarten und zu dokumentieren.
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Zulassung auf eine Firma oder Institution - Info |
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Steuer-Vollmacht |
Dienststellen und Öffnungszeiten
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Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
Anschrift
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Obergasse 23
61250 Usingen






