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Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges - EU

Kurzinformation:

 

Bei Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges aus Ländern der EU oder des EWR (Liechtenstein, Island, Norwegen) mit EG-Typgenehmigung sind bei der Zulassung bestimmte Vorgaben zu beachten.

 

 

Vorzulegende Unterlagen:

 

  1. Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung 
  2. Kennzeichen oder Abmeldebescheinigung 
  3. wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original!) - auch COC (Certificate of conformity) genannt - sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV)
    wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat: TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme Staatlicher TÜV), hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis bei der Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden - siehe unter der Beschreibung zu „Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung“ 
  4. Eigentumsnachweis, Nachweis über das Importland sowie Nachweis über Kilometerleistung und erste Inbetriebnahme (siehe Nr. 9.). Als Nachweis ist der Kaufvertrag geeignet, wenn alle Angaben daraus hervorgehen. 
  5. wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO, siehe Nr. 3) 
  6. Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) 
  7. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung, (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz;
    ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
  8. Kontoeinzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung oder Härtefallbescheinigung 
  9. sofern das Fahrzeug nicht mehr als 6000 km zurückgelegt hat oder die erste Inbetriebnahme bei Erwerb nicht mehr als 6 Monate zurück liegt: Mitteilung über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeuges für Umsatzsteuerzwecke - das Formular (siehe unter „Fahrzeug-Erwerb innerhalb EU/EWR“) ist vom Erwerber bzw. künftigem Halter auszufüllen und zu unterschreiben, die Zulassungsbehörde leitet es nach Bestätigung an die Finanzverwaltung weiter 
  10. Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 7), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden

 

Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:

 

  • Schwerbehindertenausweis oder Führerschein des/der Minderjährigen
  • Einverständniserklärung, ggf. mit Nachweis der alleinigen Erziehungsberechtigung; der/die Erziehungsberechtigte/n muss/müssen sich ebenfalls ausweisen können (siehe Nr. 7)

 

Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution:

 

  • Siehe „Zulassung auf Firma/Institution“ 

 

Informationen:

 

Sofern das gebrauchte Fahrzeug aus Belgien, Luxemburg, Estland, Italien, Lettland, Litauen, Rumänien, Schweden, Ungarn, Niederlande, Großbritannien und Nordirland eingeführt wurde, muss von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde am Tag der Zulassung vorab ein Prüfverfahren hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der ausländischen Zulassungsdokumente bei dem Kraftfahrt-Bundesamt durchgeführt werden.

 

Das Fahrzeug muss bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorgefahren werden

 

  • wenn erstmalig eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt werden muss.
     
  • innerhalb der ersten drei Jahre nach Erstzulassung sofern ein Halterwechsel vorliegt. Ausnahme: Es liegt ein Hauptuntersuchungsbericht vor, der nicht älter als 6 Monate ist.

 

Siehe unter „Vorführpflicht“

 
pdf .gif Vorführpflicht
pdf .gif Zulassung auf eine Firma oder Institution
pdf .gif Einverständniserklärung
pdf .gif Steuer-Vollmacht
pdf .gif Härtefallbescheinigung
pdf .gif Händlererklärung
pdf .gif Steuer-Einzugsermächtigung
pdf .gif Fahrzeug-Erwerb innerhalb EU/EWR

Dienststellen und Öffnungszeiten

KFZ-Zulassungsstelle Bad Homburg

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Fax: 06172-999-9809

Anschrift

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- Der Landrat -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

KFZ-Zulassungsstelle Usingen

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Anschrift

KFZ-Zulassungsstelle Usingen

Obergasse 23

61250 Usingen