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Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Kurzbeschreibung:

 

Zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind wie bei einer Ersterteilung - je nach beantragter Klasse - verschiedene Unterlagen vorzulegen. Auch Anforderungen an das Mindestalter der jeweiligen Klasse sind zu erfüllen.

Die folgende Übersicht nennt die Erweiterungs-/Erteilungsvoraussetzungen und die jeweils benötigten Unterlagen.

Der Formantrag ist entweder bei der Fahrschule oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erhalten.

 

 

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:

 

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) inkl. Kopie des vorgelegten Dokuments
  2. Ein biometrisches Passfoto
  3. Bisheriger Führerschein

 

 

Zusätzlich ist vorzulegen für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S  und T

 

  • aktuelle Sehtestbescheinigung

 

 

Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE und C1E

 

  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Erste Hilfe“
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV

 

Zusätzlich ist vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E

 

  • Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
  • Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als ein Jahr, zu beantragen beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes)

 

 

Gebühren:  42,60 - 43,40 €

 

 

Informationen:

 

Bei Einreichung des Antrages bitte nicht vergessen, die Fahrschule mit vollständiger Anschrift (ggf. Stempel) anzugeben.

 

Die theoretische Fahrprüfung wird am PC abgelegt und ist nur in folgenden Sprachen zugelassen: deutsch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch.

 

Der Prüfort der praktischen Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt und richtet sich nach dem Hauptwohnort. Ausnahmen müssen gesondert beantragt werden.

 

 

Die Fahrerlaubnis der beschränkten Klasse A (Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg) erweitert sich nach 2 Jahren automatisch auf die volle Klasse A.

 

 
pdf .gif Fahrerlaubnisklassen
pdf .gif Geltungsdauer Führerscheine
pdf .gif Mindestalter Fahrerlaubnis
pdf .gif Schlüsselzahlentabelle

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fahrerlaubnisbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9810

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe