Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Kurzbeschreibung:
Zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind wie bei einer Ersterteilung - je nach beantragter Klasse - verschiedene Unterlagen vorzulegen. Auch Anforderungen an das Mindestalter der jeweiligen Klasse sind zu erfüllen.
Die folgende Übersicht nennt die Erweiterungs-/Erteilungsvoraussetzungen und die jeweils benötigten Unterlagen.
Der Formantrag ist entweder bei der Fahrschule oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erhalten.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) inkl. Kopie des vorgelegten Dokuments
- Ein biometrisches Passfoto
- Bisheriger Führerschein
Zusätzlich ist vorzulegen für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S und T
- aktuelle Sehtestbescheinigung
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE und C1E
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Erste Hilfe“
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
Zusätzlich ist vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E
- Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als ein Jahr, zu beantragen beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes)
Gebühren: 42,60 - 43,40 €
Informationen:
Bei Einreichung des Antrages bitte nicht vergessen, die Fahrschule mit vollständiger Anschrift (ggf. Stempel) anzugeben.
Die theoretische Fahrprüfung wird am PC abgelegt und ist nur in folgenden Sprachen zugelassen: deutsch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch.
Der Prüfort der praktischen Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt und richtet sich nach dem Hauptwohnort. Ausnahmen müssen gesondert beantragt werden.
Die Fahrerlaubnis der beschränkten Klasse A (Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg) erweitert sich nach 2 Jahren automatisch auf die volle Klasse A.
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Fahrerlaubnisklassen |
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Geltungsdauer Führerscheine |
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Mindestalter Fahrerlaubnis |
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Schlüsselzahlentabelle |
Dienststellen und Öffnungszeiten
FahrerlaubnisbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






