Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Kurzbeschreibung:
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist notwendig, wenn man ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Krankenkraftwagen führen möchte. Außerdem ist sie erforderlich zum Führen von Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei Ferienziel-Reisen, wenn man nicht im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D oder D1 ist.
Zur Beantragung der Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung benötigen Sie:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
- Führungszeugnis der Belegart "O" (nicht älter als ein Jahr, zu beantragen beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes)
- Ihren aktuellen Führerschein (mindestens 2-jähriger Besitz der Klasse B aus EU oder einem Staat, der zur Anlage 11 FeV gehört)
- Ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
- Ein Leistungsgutachten nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV (bei Erst- oder Wiedererteilung immer, bei Verlängerung, wenn Sie älter als 60 Jahre sind)
- Ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur FeV
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde Ihres Führerscheins
Zusätzlich benötigen Sie für
- Krankenkraftwagen einen Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Taxis einen Ortskenntnisnachweis im Gebiet der Beförderungspflicht
- Mietwagen oder Krankenkraftwagen einen Ortskenntnisnachweis am Ort des Betriebssitzes, falls dieser mehr als 50.000 Einwohner hat
Gebühren: 38,00 € - 42,60 €
Informationen:
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird nur an Inhaber von Kartenführerscheinen erteilt (ggf. ist die Umstellung zeitgleich mit zu beantragen).
Keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt man für:
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Polizei, der Bundespolizei sowie der NATO
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes für diesen Zweck und
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und anerkannten Rettungsdienste.
Bewerber für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen besondere Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit erfüllen. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden und mindestens 21 Jahre alt sein (sollten lediglich Krankenkraftwagen geführt werden: 19 Jahre)
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Antrag Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
Dienststellen und Öffnungszeiten
FahrerlaubnisbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






