Umschreibung eines Dienstführerscheins
Kurzbeschreibung:
Wenn Sie einen Dienstführerschein (z. B. der Polizei oder Bundeswehr) besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung immer vorgelegt werden:
1. Ein aktuelles biometrisches Passfoto
2. Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
3. Den Dienstführerschein oder eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
4. Falls Sie schon eine allgemeine Fahrerlaubnis besitzen und diese nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde.
Zusätzlich erforderlich für die Klassen C1, C, D1 und D (auch mit E), wenn gleichzeitig mit Antragstellung die Gültigkeit verlängert werden soll:
5. Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV
6. Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
Zusätzlich erforderlich für die Klassen D1 und D (auch mit E), wenn gleichzeitig mit Antragstellung die Gültigkeit verlängert werden soll:
7. Eignungsgutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV bei Personen ab 50 Jahren
8. Führungszeugnis der Belegart "O" bei (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
Gebühren: 42,60 € - 43,40 €
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Umschreibung Dienst-FS |
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Schlüsselzahlentabelle |
Dienststellen und Öffnungszeiten
FahrerlaubnisbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






