Kreisstraßen, Verkehrsrecht
Neubau und Unterhaltung von Kreisstraßen und Straßenbegleitender Infrastruktur wie Brücken und Zuwegungen sowie Wahrnehmung von verkehrsrechtlichen Aufgaben.
Sie können hier verzweigen zu den Leistungen:
Anordnungen/Genehmigungen von Verkehrseinrichtunen
Ausnahmegenehmigungen zur Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsraum
Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte
Ausnahmegenehmigungen für Straßensperrungen
Ausnahmegenehmigungen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot bzw. der Ferienreiseverordnung
Fahrwegbestimmungen Gefahrguttransporte
Genehmigungen für Taxi- und Mietwagenverkehr
Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Im Rhein-Main-Gebiet, einer der größten europäischen Mobilitätsdrehscheiben, sind der Individualverkehr und der Öffentliche Verkehr zu einer komplexen Infrastruktur verwoben. Diese Infrastruktur hat die Region zu einem der wettbewerbsfähigsten Standorte für Unternehmensansiedlungen gemacht - ist aber auch eine ständige Herausforderung für die Planer.
Dies gilt besonders für den Hochtaunuskreis, Kernland des Naturparks Hochtaunus, mit seiner unverwechselbaren Landschaft, die erhalten bleiben muß und nicht weiter versiegelt werden darf. Der Hochtaunuskreis hat dabei nie entweder nur einseitig auf den Öffentlichen Personennahverkehr oder - nicht weniger einseitig - auf den Straßenbau gesetzt. Die Pendlerströme auf einigen wichtigen Querverbindungen im Taunus haben eine ganz andere Zielrichtung als zum Beispiel die Benutzer der Taunusbahn und könnten beim besten Willen nicht vom Auto auf dieses öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Nur die Mischung aus einem attraktiven ÖPNV und leistungsfähigen Straßen sichert Mobilität und Flexibilität der Bewohner dieser Region.
Bei allen Planungen behalten wir immer das gesamte Verkehrsaufkommen - Schiene und Straße - im Hochtaunuskreis und in der Region im Blick. Die Verkehrsprobleme eines Landkreises, der nicht nur landschaftlich bevorzugt ist, sondern inmitten einer der dynamischsten Wirtschaftsregionen Europas gelegen ist, sind nur in den Griff zu bekommen, wenn ein leistungsfähiges System des Öffentlichen Personennahverkehrs und ein leistungsfähiges Straßennetz angeboten werden können.
Der Öffentliche Personennahverkehr und der Straßenbau waren für die Planer im Hochtaunuskreis nie Gegenstand ideologischer Auseinandersetzungen - vielmehr waren und sind pragmatische, am Einzelfall orientierte Lösungen gefragt. Der zunehmende Rückzug des Bundes aus dem regionalen Verkehrswesen und die Expansion der Städte und Gemeinden vor allem im Usinger Land erforderte und erfordert daher unkonventionelle Lösungen. Die Antwort auf das Problem war im Hochtaunuskreis schon 1988 die Gründung des Zweckverbandes "Verkehrsverband Hochtaunus", der seit September 1993 die mittlerweile bis Brandoberndorf verlängerte Taunusbahn in eigener Verantwortung und Zuständigkeit betreibt. Heute wissen wir, daß der damals eingeschlagene Weg - neben dem unvermeidbaren Individualverkehr durch ein bedarfsorientiertes ÖPNV-Angebot zur Entlastung der Straßen und damit zum Schutz der im Hochtaunuskreis besonders schönen Umwelt beizutragen - der richtige ist.
Öffnungszeiten
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Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht
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61352 Bad Homburg v.d. Höhe
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Externe Links
Hessische Straßen- und
Verkehrsverwaltung
Integriertes Verkehrs-
management RheinMain (IVM)
Stau- und Baustelleninfo Hessen
Stau- und Baustelleninfo A66






