Ausnahmegenehmigungen der Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde erteilt Ausnahmegenehmigungen
von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO),
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
von der Ferienreiseverordnung
etc.
Diese benötigen u.a. grundsätzlich einen schriftlichen Antrag und sind in der Regel gebührenpflichtig.
Nähere Informationen über die sehr oft nachgefragten Ausnahmegenehmigungen erhalten Sie unter der jeweiligen Leistung. Siehe "Leistungen A-Z".
Sollte die von Ihnen benötigte Leistung nicht beschrieben sein, kann dies daran liegen, dass die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises für diese Genehmigung z. B. nicht zuständig ist oder die Leistung nur sehr selten nachgefragt wird.
Da sich die Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörden nach zahlreichen unterschiedlichen Verordnungen und Kriterien regeln, empfehlen wir, sich in diesem Fall direkt (tel. oder per email) mit der Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises oder mit dem Ordnungsamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen. Hier erhalten Sie umfassende und genaue Auskünfte über Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Formulare etc.
Informationen zu ähnlichen Themen:
für Schwerbehinderte:
Die Plaketten zur Parkerleichterung erhalten Sie beim Ordnungsamt Ihrer
jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Eine Steuerermäßigung oder Befreiung von der KFZ-Steuer können Sie bei
Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Die Genehmigung von der Befreiung zur Gurtpflicht wird durch das Ordnungsamt Ihrer
Stadt- oder Gemeindeverwaltung erteilt.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Kreisstraßen und Verkehrsrecht | ||||
|
Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung |
3-325 | 06172-999-4500 | 0672-999-9824 | |
|
Scherf, Carsten
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4510 | 06172-999-9824 | |
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Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4540 | 06172-999-9824 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Kreisstraßen, VerkehrsrechtAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






