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Ausnahmegenehmigungen der Straßenverkehrsbehörde

 

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt Ausnahmegenehmigungen

 

von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO),

vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,

von der Ferienreiseverordnung

etc.

 

Diese benötigen u.a. grundsätzlich einen schriftlichen Antrag und sind in der Regel gebührenpflichtig.

Nähere Informationen über die sehr oft nachgefragten Ausnahmegenehmigungen erhalten Sie unter der jeweiligen Leistung. Siehe "Leistungen A-Z".

 

Sollte die von Ihnen benötigte Leistung nicht beschrieben sein, kann dies daran liegen, dass die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises für diese Genehmigung z. B. nicht zuständig ist oder die Leistung nur sehr selten nachgefragt wird.

Da sich die Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörden nach zahlreichen unterschiedlichen Verordnungen und Kriterien regeln, empfehlen wir, sich in diesem Fall direkt (tel. oder per email) mit der Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises oder mit dem Ordnungsamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen. Hier erhalten Sie umfassende und genaue Auskünfte über Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Formulare etc.

 

 

 

Informationen zu ähnlichen Themen:

 

für Schwerbehinderte:


Die Plaketten zur Parkerleichterung erhalten Sie beim Ordnungsamt Ihrer
jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

 

Eine Steuerermäßigung oder Befreiung von der KFZ-Steuer können Sie bei

Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

 

Die Genehmigung von der Befreiung  zur Gurtpflicht wird durch das Ordnungsamt Ihrer

Stadt- oder Gemeindeverwaltung erteilt.

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Kreisstraßen und Verkehrsrecht
Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung
3-325 06172-999-4500 0672-999-9824 E-Mail
Scherf, Carsten
Sachbearbeitung
3-323 06172-999-4510 06172-999-9824 E-Mail
Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung
3-323 06172-999-4540 06172-999-9824 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Kreisstraßen, Verkehrsrecht

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe