Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Hier handelt es sich um Straßensperrungen aufgrund von z.B.
Motorsportveranstaltungen,
Radrennen,
Volksläufe,
Festumzüge,
Demonstrationen,
Fahren in Kolonnen,
usw.
Genehmigungsbehörde können das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises oder das Regierungspräsidium sein.
Zur Antragstellung werden benötigt:
formloser Antrag mit Angabe von Start und Ziel, Zeitpunkt (Zeitraum) der Veranstaltung
Streckenbeschreibung
Kopie der Veranstalter-Haftpflichtversicherung oder Deckungszusage der Versicherung für die Veranstaltung
Freistellungserklärung von Ersatzansprüchen
Anzahl der Fahrzeuge (bei Kolonnenfahrt).
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn.
Links:
Informationen zu den Genehmigungsbehörden
Straßenverkehrsbehörden der Städte und Gemeinden
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Kreisstraßen und Verkehrsrecht | ||||
|
Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung |
3-325 | 06172-999-4500 | 0672-999-9824 | |
|
Scherf, Carsten
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4510 | 06172-999-9824 | |
|
Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4540 | 06172-999-9824 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Kreisstraßen, VerkehrsrechtAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






