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Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Hier handelt es sich um Straßensperrungen aufgrund von z.B.

 

Motorsportveranstaltungen,

Radrennen,

Volksläufe,

Festumzüge,

Demonstrationen,

Fahren in Kolonnen,

usw.

 

Genehmigungsbehörde können das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises oder das Regierungspräsidium sein.

 

Zur Antragstellung werden benötigt:

formloser Antrag mit Angabe von Start und Ziel, Zeitpunkt (Zeitraum) der Veranstaltung

Streckenbeschreibung

Kopie der Veranstalter-Haftpflichtversicherung oder Deckungszusage der Versicherung für die Veranstaltung

Freistellungserklärung von Ersatzansprüchen

Anzahl der Fahrzeuge (bei Kolonnenfahrt).

 

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn.

 

 

Links:

Informationen zu den Genehmigungsbehörden

Straßenverkehrsbehörden der Städte und Gemeinden

Regierungspräsidium Darmstadt

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Kreisstraßen und Verkehrsrecht
Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung
3-325 06172-999-4500 0672-999-9824 E-Mail
Scherf, Carsten
Sachbearbeitung
3-323 06172-999-4510 06172-999-9824 E-Mail
Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung
3-323 06172-999-4540 06172-999-9824 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Kreisstraßen, Verkehrsrecht

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe