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Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte

 

Es handelt sich hier um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte und/oder zusammen mit der Ladung die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten. Für die Benutzung öffentlicher Straßen benötigen diese Fahrzeuge eine besondere Genehmigung/Erlaubnis. (nähere Informationen zu Großraum- und Schwertransporten)

 

Für Großraum- oder Schwertransporte, die im Kreisgebiet beginnen oder der betreffende Antragsteller dort seinen Betriebssitz hat -ausgenommen für das Stadtgebiet von Bad Homburg v.d.Höhe -, werden die Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis durch die Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises erteilt.

 

Link zum Antrag

Das Formular ist bundeseinheitlich zu verwenden.

Die Bearbeitung eines Einzelantrages dauert in der Regel 2 Wochen, bei Anträgen für eine Dauererlaubnis /Dauerausnahmegenehmigung (Durchführungszeitraum ab 3 Monate bis max. 3 Jahre) bis zu 8 Wochen.

 

Die Antragstellung kann auch online über das Projekt "VEMAGS" beim Hessichen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen erfolgen.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Kreisstraßen und Verkehrsrecht
Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung
3-325 06172-999-4500 0672-999-9824 E-Mail
Scherf, Carsten
Sachbearbeitung
3-323 06172-999-4510 06172-999-9824 E-Mail
Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung
3-323 06172-999-4540 06172-999-9824 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Kreisstraßen, Verkehrsrecht

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe