Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte
Es handelt sich hier um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte und/oder zusammen mit der Ladung die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten. Für die Benutzung öffentlicher Straßen benötigen diese Fahrzeuge eine besondere Genehmigung/Erlaubnis. (nähere Informationen zu Großraum- und Schwertransporten)
Für Großraum- oder Schwertransporte, die im Kreisgebiet beginnen oder der betreffende Antragsteller dort seinen Betriebssitz hat -ausgenommen für das Stadtgebiet von Bad Homburg v.d.Höhe -, werden die Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis durch die Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises erteilt.
Das Formular ist bundeseinheitlich zu verwenden.
Die Bearbeitung eines Einzelantrages dauert in der Regel 2 Wochen, bei Anträgen für eine Dauererlaubnis /Dauerausnahmegenehmigung (Durchführungszeitraum ab 3 Monate bis max. 3 Jahre) bis zu 8 Wochen.
Die Antragstellung kann auch online über das Projekt "VEMAGS" beim Hessichen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen erfolgen.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Kreisstraßen und Verkehrsrecht | ||||
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Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung |
3-325 | 06172-999-4500 | 0672-999-9824 | |
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Scherf, Carsten
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4510 | 06172-999-9824 | |
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Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4540 | 06172-999-9824 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Kreisstraßen, VerkehrsrechtAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






