Ausnahmegenehmigung zur Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsraum
Wird der öffentliche Straßenverkehr beeinträchtig, da die Straße ganz oder teilweise für andere Zwecke genutzt werden soll, bedarf es einer Genehmigung.
Unter den Begriff "Sondernutzung" fallen unter anderem
die Aufstellung von Baugerüsten oder Containern,
die Lagerung von Baumaterial,
der Warenverkauf an Straßen,
die Aufstellung von Kränen,
die Aufstellung von Werbeplakaten,
die Befestigung von Transparenten oder privaten Hinweisschildern.
Die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises ist für alle Bundesstraßen im Kreisgebiet - ausgenommen für die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - und für Landesstraßen in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohner zuständig.
Die Anschriften und Kontakte der Straßenverkehrsbehörden im Hochtaunuskreis finden Sie hier.
Für die Bearbeitung des formlosen Antrags (wichtig sind Angaben über Ort, Beginn und Dauer, sowie Art der Sondernutzung) sollte ein Zeitraum von in der Regel 2 Wochen kalkuliert werden. Möglicherweise ist auch ein Termin vor Ort erforderlich. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Kreisstraßen und Verkehrsrecht | ||||
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Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung |
3-325 | 06172-999-4500 | 0672-999-9824 | |
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Scherf, Carsten
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4510 | 06172-999-9824 | |
|
Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4540 | 06172-999-9824 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Kreisstraßen, VerkehrsrechtAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






