Ausnahmegenehmigungen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot bzw. der Ferienreiseverordnung
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr Lkw mit einem Gesamtgewicht über 7.5 t sowie Anhänger hinter Lkw nicht fahren. Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich an allen Samstagen in den Ferienzeiten (Juli und August) von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr die vorgenannten Fahrzeuge auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren. Die betreffenden Autobahnen und Bundesstraßen sind in der Ferienreiseverordnung aufgeführt.
Genehmigungsfreie Ausnahmen vom Fahrverbot
1. an Sonn- und Feiertagen
Kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße
vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof
oder vom nächstgelegenen Endladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch
nur bis zu einer Entfernung von 200 km
2. gemäß Ferienreiseverordnung
Kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße
vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof
oder vom nächstgelegenen Endladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch
nur bis zu einer Entfernung von 150 km
3. Gültige Ausnahmen für beide Situationen
Kombinierter Güterverkehr Hafen-Straße
zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines
Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr)
Die Beförderung von
-
frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
-
frischen Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
-
frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
-
leichtverderblichem Obst und Gemüse,
-
Leerfahrten, die in Zusammenhang mit diesen Fahrten stehen
Alle übrigen Fahrten mit Lkw über 7,5 to bzw. Anhänger hinter Lkw benötigen in diesen Zeiten eine Ausnahmegenehmigung.
Nur unbedingt belegbar notwendige Fahrten haben Aussicht auf Genehmigung.
Die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig, wenn der Antragsteller seinen Sitz im Kreisgebiet hat. Die Antragstellung kann auch bei der Behörde erfolgen, in deren Bezirk (Landkreis oder kreisfreie Stadt) der genehmigungspflichtige Transport beginnt.
Das erforderliche Antragsformular wird auf Wunsch zugesandt. Bitte nutzen Sie zur Anforderung den unten angegebene email-Link.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Kreisstraßen und Verkehrsrecht | ||||
|
Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung |
3-325 | 06172-999-4500 | 0672-999-9824 | |
|
Scherf, Carsten
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4510 | 06172-999-9824 | |
|
Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4540 | 06172-999-9824 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Kreisstraßen, VerkehrsrechtAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






