Ausnahmegenehmigungen für Straßensperrungen
Hier geht es um Fälle, in denen die öffentliche Straße ganz oder teilweise gesperrt werden muss, z. B. wegen Baumaßnahmen.
Dazu auch: "Ausnahmegenehmigung zur Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsraum"
Bei Straßensperrungen richtet sich die Zuständigkeit nach der Klassifizierung der Straße und Einwohnerzahl der Stadt bzw. Gemeinde:
Die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises ist für alle Bundesstraßen im Kreisgebiet - ausgenommen für die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - und für Landesstraßen in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohner (Glashütten, Grävenwiesbach und Weilrod) zuständig und soweit sich eine Maßnahme über ein Gemeinde-/Stadtgebiet hinaus auswirkt.
Die Anschriften und Kontakte der für alle anderen Straßen zuständigen Straßenverkehrsbehörden finden Sie hier.
Für die Bearbeitung des formlosen Antrags (wichtig sind Angaben über Ort, Beginn und Dauer der Baumaßnahme sowie Beschilderungsplan bzw. Regelplan) sollte ein Zeitraum von in der Regel 2 Wochen kalkuliert werden. Möglicherweise ist auch ein Termin vorort erforderlich. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Kreisstraßen und Verkehrsrecht | ||||
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Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung |
3-325 | 06172-999-4500 | 0672-999-9824 | |
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Scherf, Carsten
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4510 | 06172-999-9824 | |
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Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung |
3-323 | 06172-999-4540 | 06172-999-9824 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Kreisstraßen, VerkehrsrechtAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






