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Anordnungen/Genehmigungen von Verkehrseinrichtungen

 

Verkehrseinrichtungen sind Einrichtungen an oder auf der Straße, die der Regelung des Straßenverkehrs dienen. Dies können z. B. Verkehrsschilder, Lichtsignalanlagen oder Fußgängerüberwege sein.

 

Diese Verkehrseinrichtungen sind durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde förmlich anzuordnen. Die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises ist innerhalb des Kreisgebietes zuständig für

  

Bundesstraßen - ausgenommen für den Stadtbereich Bad Homburg v.d.Höhe -

Landesstraßen - ausgenommen für die Stadtbereiche Bad Homburg v.d.Höhe und Oberursel (Taunus) -

 

Für Kreis- und Gemeindestraßen, auf Landesstraßen im Bereich der Städte Oberursel (Taunus) und Bad Homburg v.d.Höhe und für Bundesstraßen im Stadtgebiet von Bad Homburg v.d.Höhe wenden Sie sich bitte an das dortige Ordnungsamt.

 

Bei Störungen und Ausfällen, Beschädigungen (z.B. aufgrund von Unfällen) usw. sind die Straßenmeistereien zu benachrichtigen.

 

Links:

Straßenverkehrsbehörden im HTK

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Kreisstraßen und Verkehrsrecht
Gebauer, Bernd
Fachbereichsleitung
3-325 06172-999-4500 0672-999-9824 E-Mail
Scherf, Carsten
Sachbearbeitung
3-323 06172-999-4510 06172-999-9824 E-Mail
Rauch, Wolfgang
Sachbearbeitung
3-323 06172-999-4540 06172-999-9824 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Kreisstraßen, Verkehrsrecht

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Kreisstraßen, Verkehrsrecht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe