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Heilpraktiker

 

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde kann hier beantragt werden für:

Ø     Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

Ø     Eingeschränkte Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung
(Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie)

 

Was ist Heilkunde?

Antrag

Notwendige Unterlagen und VoraussetzungenHeilpraktikerurkunde

Unterlagen bei Wiederholung

Gebühr

Beglaubigung

Termine und Fristen

Prüfung

 

Rechtsgrundlagen

§       Heilpraktikergesetz

§       Erste Durchführungsverordnung
zum Heilpraktikergesetz

§       Heilpraktiker-Richtlinien

§       Gebührenvorschrift

 

Fragen zur Heilpraktiker-Praxis

§       Berufsbezeichnung

§       Einschränkung der Berufszulassung

§       Praxiseröffnung

§       Praxisschild

§       Werbung

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Malten, Gabriele 2-203 06172-999-4812 06172-999-9825 E-Mail