Waffenbesitzkarte
Besuchszeiten:
Bitte unter Dienststellen -Ordnungs- und Gewerberecht, Schornsteinfeger - anklicken èèèè
Informationen
Die Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt,
3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat und
4. ein Bedürfnis nachgeweisen hat
Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird bei
Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Verbandes/Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
1. das Mitglied seit mind. 12 Monaten den Schießsport in einem
Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sport-
ordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich
ist.
Der Antrag ist bei der zuständigen Waffenbehörde zu stellen

Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
|
Meyer, Horst
Stellv. Fachbereichsleiter |
3-214 | 06172-999-4810 | 06172-999-9825 | |
| Deibel, Svetlana | 3-216 | 06172-999-4814 | 06172-999-9825 | |
| Nedwed, Eugen | 3-218 | 06172-999-4813 | 06172-999-9825 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Ordnungs- und Gewerberecht, SchornsteinfegerAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe







