Zurück auf die Startseite  Einen Newsletter abonnieren.  Diese Seite ausdrucken.   Kontakt aufnehmen.  Schrift verkleinern Schrift vergrößern

Waffenbesitzkarte

 

 

Besuchszeiten:  

Bitte unter Dienststellen -Ordnungs- und Gewerberecht, Schornsteinfeger - anklicken èèèè

 

Informationen

Die Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,

2. die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt,

3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat und

4. ein Bedürfnis nachgeweisen hat

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird bei

Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Verbandes/Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mind. 12 Monaten den Schießsport in einem

    Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sport-

    ordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich

    ist. 

Der Antrag ist bei der zuständigen Waffenbehörde zu stellen

 

 

wbk3        wbk2

 

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Meyer, Horst
Stellv. Fachbereichsleiter
3-214 06172-999-4810 06172-999-9825 E-Mail
Deibel, Svetlana 3-216 06172-999-4814 06172-999-9825 E-Mail
Nedwed, Eugen 3-218 06172-999-4813 06172-999-9825 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ordnungs- und Gewerberecht, Schornsteinfeger

Email

Telefon: 06172-999-4800

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Weitere Informationen:

 

 

 

hess. schützenverband

Hessischer Schützenverband:

 

 

 

Logo DSB

 

 

Deutscher Schützenbund