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Ausländerbehörde - Allgemeine Informationen

Ausländische Mitbürger - Ausländerbehörde 

 

Besucheradresse:

 

Hochtaunuskreis

- Der Landrat -

Ausländerbehörde

Ludwig-Erhard-Anlage 3 // 2. Stock

61352 Bad Homburg

 

 

Postanschrift:

 

Hochtaunuskreis

- Der Landrat -

Ausländerbehörde

Postfach 1941

61289 Bad Homburg

 

 

Telefon: 06172/999-0

 

Fax: 06172/999-9834

 

E-mail: auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de

 

Öffnungszeiten: Die Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises ist an

folgenden Tagen für den Publikumsverkehr geöffnet:

 

Montag (offene Sprechstunde) 7:30 Uhr - 11:30 Uhr           

Dienstag (Terminsprechstunde) 13:00 Uhr - 15:30 Uhr        

Mittwoch (offene Sprechstunde) 7:30-11:30 Uhr  und Terminsprechstunde nur für schulpflichtige Kinder von 13.00-15.00 Uhr             

Donnerstag (offene Sprechstunde) 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr    

Freitag (Terminsprechstunde) 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr.            

 

 

Folgende Ausnahmen von diesen Sprechzeiten gibt es für:

 

Bereich EU und Verpflichtungserklärungen:

 

Montag und Mittwoch: von 8.00 - 13.00 Uhr

Dienstag und Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung

Donnerstag: geschlossen

 

 

Je nach Publikumsandrang kann die Endzeit der offenen Sprechstunden verkürzt werden. Es empfiehlt sich daher, insbesondere zur Vermeidung von längeren Wartezeiten den Terminservice in Anspruch zu nehmen.

 

Verkehrsanbindung: Die Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises ist Teil des Landratsamtes in der Ludwig-Erhard-Anlage und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie folgt erreichen: Buslinie 7 ab Bahnhof Bad Homburg (Richtung Oberursel-Oberstedten) bis Haltestelle Landratsamt. Des weiteren kann in der Tiefgarage gegen Gebühr geparkt werden.

 

Formulare: 

 

Folgende Formulare können für Ihr Anliegen von Bedeutung sein:

 

Antrag auf Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

Antrag auf Visumverlängerung 

Arbeitsgenehmigungsverfahren

Aufenthaltsanzeige-EU

 

 

Gesetzestexte: 

 

Aufenthaltsgesetz

Aufenthaltsverordnung

Beschäftigungsverordnung

Beschäftigungsverfahrensordnung 

Freizügigkeitsgesetz/EU

Asylverfahrensgesetz 

 

Für telefonische Auskünfte allgemeiner bzw. grundsätzlicher Art stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde außerhalb der Publikumssprechzeiten gerne zur Verfügung (Tel.: 06172/999-0).

 

Die Übersicht informiert Sie über die Aufgabenverteilung des Fachbereichs 40.90 (Ausländerbehörde und Personenstandswesen) - bitte anklicken


Dienststellen und Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9834

Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Landrat

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Öffnungszeiten der

Ausländerbehörde:

 

Montag

07:30 - 11:30 Uhr

 

Dienstag

Nur nach Vereinbarung

 

Mittwoch

07:30 - 11:30 Uhr

 

Donnerstag    

13:30 - 16:00 Uhr

 

Freitag

Nur nach Vereinbarung

 

 

Hiervon abweichende Regelungen gibt es für den Bereich EU und Verpflichtungserklärungen