Zurück auf die Startseite  Einen Newsletter abonnieren.  Diese Seite ausdrucken.   Kontakt aufnehmen.  Schrift verkleinern Schrift vergrößern

40.90 Ausstellung und Verlängerung von Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose

Kurzbeschreibung:

 

 

Wer nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Passersatz besitzen. Die Ausstellung eines deutschen Passersatzes kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. Die Ausstellung setzt vor allem voraus, dass nachweislich ein Nationalpass oder Passersatz nicht in zumutbarer Weise erlangt werden kann. In der Regel muss ein Aufenthaltstitel vorhanden sein oder erteilt werden können.

 

Reiseausweis für Flüchtlinge und Staatenlose:
Dieser Passersatz für Flüchtlinge, Staatenlose und Heimatlose Ausländer wird nur für diesen speziellen Personenkreis ausgestellt (gültig für maximal 3 Jahre).

 

Reiseausweis für Ausländer:
Wer nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn auf zumutbare Weise auch nicht erlangen kann, hat die Möglichkeit, "Reiseausweis für Ausländer" zu erhalten. Zumutbar ist unter anderem, sich rechtzeitig um die Ausstellung oder Verlängerung des eigenen Passes zu kümmern und die hierfür vorgesehenen Gebühren zu entrichten.  

 

 

 

Was wird benötigt:

 

Gebühren: 

  • 59 Euro für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose 
  • 37,50 Euro für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 13 Euro für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • 30 Euro für die Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose

 

Informationen: 

 

 

Wegen zwingender rechtlicher Vorgaben (Einführung biometrischer Passersatzpapiere) werden die Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer ab 01.11.2007 nur noch zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.

Sie enthalten ein digitalisiertes Foto, gespeichert auf einem Chip.
Dies führt zu technischem und zeitlichem Mehraufwand.
Die Wartezeiten auf den Reiseausweis werden sich daher verlängern.

Bitte sprechen Sie daher rechtzeitig mindestens 6 Wochen vor Ablauf Ihres Reiseausweises zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde vor.

Beachten Sie dabei:

  • Reiseausweise, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden, gelten weiterhin
  • Wenn Sie im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer sind, müssen Sie nur dann zur Ausländerbehörde kommen, wenn die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels oder Ihrer Fiktionsbescheinigung abläuft.
  • Kinder können in Passersatzpapiere eines Elternteils nicht mehr eingetragen werden. Sie erhalten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ein eigenes Passersatzpapier

 

Die Sachbearbeitung richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens:

 

A - D    Frau Eyben

E - K     Frau Allendörfer

L - R     Frau Bernhardt

S - Z    Frau Aust

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Eyben, Birthe 3-245 06172-999-4931 06172-999-9834 E-Mail
Allendörfer, Monika 3-259 06172-999-4912 06172-999-9834 E-Mail
Bernhardt, Nadine
3-257 06172-999-4913 06172-999-9834 E-Mail
Aust, Simone
3-255 06172-999-4914 06172-999-9834 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9834

Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Landrat

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Öffnungszeiten der

Ausländerbehörde (außer EU):

 

Montag

07:30 - 11:30 Uhr

 

Dienstag

Nur nach Vereinbarung

 

Mittwoch

07:30 - 11:30 Uhr

 

Donnerstag    

13:30 - 16:00 Uhr

 

Freitag

Nur nach Vereinbarung

 

 

Ausländerbehörde (EU):

Montag

8:00 - 11.30 Uhr

 

Dienstag

Nur nach Vereinbarung

 

Mittwoch

8:00 - 11.30 Uhr

 

Donnerstag

geschlossen

 

Freitag

Nur nach Vereinbarung