40.90 Ausstellung und Verlängerung von Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose
Kurzbeschreibung:
Wer nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Passersatz besitzen. Die Ausstellung eines deutschen Passersatzes kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. Die Ausstellung setzt vor allem voraus, dass nachweislich ein Nationalpass oder Passersatz nicht in zumutbarer Weise erlangt werden kann. In der Regel muss ein Aufenthaltstitel vorhanden sein oder erteilt werden können.
Reiseausweis für Flüchtlinge und Staatenlose:
Dieser Passersatz für Flüchtlinge, Staatenlose und Heimatlose Ausländer wird nur für diesen speziellen Personenkreis ausgestellt (gültig für maximal 3 Jahre).
Reiseausweis für Ausländer:
Wer nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn auf zumutbare Weise auch nicht erlangen kann, hat die Möglichkeit, "Reiseausweis für Ausländer" zu erhalten. Zumutbar ist unter anderem, sich rechtzeitig um die Ausstellung oder Verlängerung des eigenen Passes zu kümmern und die hierfür vorgesehenen Gebühren zu entrichten.
Was wird benötigt:
Gebühren:
- 59 Euro für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose
- 37,50 Euro für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 13 Euro für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- 30 Euro für die Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose
Informationen:
Wegen zwingender rechtlicher Vorgaben (Einführung biometrischer Passersatzpapiere) werden die Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer ab 01.11.2007 nur noch zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.
Sie enthalten ein digitalisiertes Foto, gespeichert auf einem Chip.
Dies führt zu technischem und zeitlichem Mehraufwand.
Die Wartezeiten auf den Reiseausweis werden sich daher verlängern.
Bitte sprechen Sie daher rechtzeitig mindestens 6 Wochen vor Ablauf Ihres Reiseausweises zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde vor.
Beachten Sie dabei:
- Reiseausweise, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden, gelten weiterhin
- Wenn Sie im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer sind, müssen Sie nur dann zur Ausländerbehörde kommen, wenn die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels oder Ihrer Fiktionsbescheinigung abläuft.
-
Kinder können in Passersatzpapiere eines Elternteils nicht mehr eingetragen werden. Sie erhalten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ein eigenes Passersatzpapier
Die Sachbearbeitung richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A - D Frau Eyben
E - K Frau Allendörfer
L - R Frau Bernhardt
S - Z Frau Aust
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Eyben, Birthe | 3-245 | 06172-999-4931 | 06172-999-9834 | |
| Allendörfer, Monika | 3-259 | 06172-999-4912 | 06172-999-9834 | |
|
Bernhardt, Nadine
|
3-257 | 06172-999-4913 | 06172-999-9834 | |
|
Aust, Simone
|
3-255 | 06172-999-4914 | 06172-999-9834 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
AusländerbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Öffnungszeiten der
Ausländerbehörde (außer EU):
Montag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
Nur nach Vereinbarung
Mittwoch
07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
Nur nach Vereinbarung
Ausländerbehörde (EU):
Montag
8:00 - 11.30 Uhr
Dienstag
Nur nach Vereinbarung
Mittwoch
8:00 - 11.30 Uhr
Donnerstag
geschlossen
Freitag
Nur nach Vereinbarung






