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Reisendenlisten für Klassenfahrten
Kurzbeschreibung:
Für die Teilnahme von ausländischen Schülern an Klassenfahrten in andere EU-Länder hat der Rat der Europäischen Union zur Erleichterung der Einreise die Reisendenliste eingeführt.
Schüler, die nicht Mitglied eines EU-Staates sind, benötigen in der Regel für die Einreise in das Zielland ein Visum.
Dieses wird für die Klassenfahrten durch die "Liste der Reisenden" ersetzt.

In diese Liste werden die Schüler mit Lichtbild eingetragen; dadurch wird eine problemlose Einreise in viele Staaten der EU ermöglicht.
Was wird benötigt:
Der Antrag kann formlos von der Schule gestellt werden (die ausländerrechtliche Zuständigkeit richtet sich hierbei nach dem Sitz der Schule und nicht nach dem Wohnsitzes des Ausländers) und muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der Schüler
- Zeitraum und Ziel der Reise
- Anschrift der Schule und Namen der begleitenden Lehrer
Außerdem ist von jedem Schüler ein Passbild einzureichen.
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 2,50 € pro Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
danach 5.- €.
Informationen:
Achtung: Bei Durchreisen durch die Schweiz ist ggf. ein Visum erforderlich
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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Neumann, Norbert
Fachbereichsleiter |
3-243 | 06172-999-4900 | 06172-999-9834 |
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Öffnungszeiten der
Ausländerbehörde:
Montag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
Nur nach Vereinbarung
Mittwoch
07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
Nur nach Vereinbarung