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Ausstellung von Reisendenlisten für Klassenfahrten

KlassenfahrtReisendenlisten für Klassenfahrten

 

 

  

Kurzbeschreibung:

 

Für die Teilnahme von ausländischen Schülern an Klassenfahrten in andere EU-Länder hat der Rat der Europäischen Union zur Erleichterung der Einreise die Reisendenliste eingeführt.
Schüler, die nicht Mitglied eines EU-Staates sind, benötigen in der Regel für die Einreise in das Zielland ein Visum.
 

Dieses wird für die Klassenfahrten durch die "Liste der Reisenden" ersetzt.

 

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In diese Liste werden die Schüler mit Lichtbild eingetragen; dadurch wird eine problemlose Einreise in viele Staaten der EU ermöglicht.

 

Was wird benötigt:


Der Antrag kann formlos von der Schule gestellt werden (die ausländerrechtliche Zuständigkeit richtet sich hierbei nach dem Sitz der Schule und nicht nach dem Wohnsitzes des Ausländers) und muss folgende Angaben enthalten:

- Name, Vorname und Geburtsdatum der Schüler
- Zeitraum und Ziel der Reise
- Anschrift der Schule und Namen der begleitenden Lehrer

Außerdem ist von jedem Schüler ein Passbild einzureichen.

 

Gebühren: 


Die Verwaltungsgebühr beträgt 2,50 € pro Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,

danach 5.- €.

 

Informationen:


Achtung: Bei Durchreisen durch die Schweiz ist ggf. ein Visum erforderlich

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Neumann, Norbert
Fachbereichsleiter
3-243 06172-999-4900 06172-999-9834 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9834

Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Landrat

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Öffnungszeiten der

Ausländerbehörde:

 

Montag

07:30 - 11:30 Uhr

 

Dienstag

Nur nach Vereinbarung

 

Mittwoch

07:30 - 11:30 Uhr

 

Donnerstag    

13:30 - 16:00 Uhr

 

Freitag

Nur nach Vereinbarung