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Staatsangehörigkeitsausweis

Kurzbeschreibung:

 

Im Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird geprüft, ob der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit derzeit besitzt. Falls dies bejaht wird, kann ein Staatsangehörigkeitsausweis auf Antrag ausgestellt werden.


Staatsangehörigkeitsausweis

 

 

Was wird benötigt:

 

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist vom Antragsteller durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen:

- Identitätsspapier
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
- Geburtsurkunde des Antragstellers o. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- Heiratsurkunde/Familienstammbuch der Eltern und ggf.
- ggf. zusätzlich noch:
* Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
* Registrierschein
* Einbürgerungsurkunde
* Ausweis über die Deutsche Volksliste
* Wehrpass aus der Zeit vor 1945/Arbeitsbuch/Kennkarte

 

Gebühr:

 

Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 Euro 

 

 

Informationen:

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Klebow, Stefan 3-261 06172-999-4930 06172-999-9834 E-Mail

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- Der Landrat -
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