Staatsangehörigkeitsausweis
Kurzbeschreibung:
Im Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird geprüft, ob der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit derzeit besitzt. Falls dies bejaht wird, kann ein Staatsangehörigkeitsausweis auf Antrag ausgestellt werden.

Was wird benötigt:
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist vom Antragsteller durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen:
- Identitätsspapier
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
- Geburtsurkunde des Antragstellers o. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- Heiratsurkunde/Familienstammbuch der Eltern und ggf.
- ggf. zusätzlich noch:
* Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
* Registrierschein
* Einbürgerungsurkunde
* Ausweis über die Deutsche Volksliste
* Wehrpass aus der Zeit vor 1945/Arbeitsbuch/Kennkarte
Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 Euro
Informationen:
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Klebow, Stefan | 3-261 | 06172-999-4930 | 06172-999-9834 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
PersonenstandswesenAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ausländerbehörde
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg






