Einbürgerung

Kurzbeschreibung:
Anträge auf Einbürgerung sind bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen. Ausnahme gilt für die Einwohner der Gemeinden Grävenwiesbach, Glashütten und Weilrod. Diese stellen den Antrag beim Landratsamt.
Voraussetzungen:
Sie leben im Regelfall seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland und sind im
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; bei bestehender Ehe mit einem Deutschen genügt in der Regel ein dreijähriger Inlandsaufenthalt nach der Eheschließung.
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Bestreitung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen.
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Straffreiheit.
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Loyalität zu den Grundzügen der deutschen Verfassung
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Deutsche Sprachkenntnisse und staatsbürgerliches Grundwissen müssen nachgewiesen werden.
Was wird benötigt:
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Identitätsnachweis
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Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes, Pass mit Aufenthaltstitel
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Lebenslauf (nur bei Personen ab 16 Jahren)
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ein neues Lichtbild (nur bei Personen ab 16 Jahren)
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Personenstandsurkunden
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Einkommensnachweise
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Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch Schulzeugnisse, abgeschlossener Ausbildung oder B1- Zertifikat
Kosten: 255,00 Euro
Informationen:
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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| Klebow, Stefan | 3-253 | 06172-999-4930 | 06172-999-9834 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
PersonenstandswesenAnschrift
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






