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(nur für Staatsangehörige, die weder eine EU-, eine EWR- oder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen)
Kurzbeschreibung:
Sie beabsichtigen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck kann Ihnen erteilt werden, wenn
Die Voraussetzungen von Nr. 1 und Nr. 2 sind in der Regel gegeben, wenn mindestens 250.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze neu geschaffen werden.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Stellen wie der Rhein-Main-GmbH oder der IHK Frankfurt.
Zur Prüfung der Voraussetzungen ist grundsätzlich die Vorlage eines vollständigen Firmenprofils, d. h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung einer Geschäftsidee, erforderlich.
Wichtiger Hinweis : Unternehmensgründer, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Dies setzt voraus, dass sie mit 65 Jahren voraussichtlich über ein Vermögen von mindestens 180.000 Euro für ihren Lebensabend verfügen werden!
Informationen:
Die Zuständigkeit bei der Sachbearbeitung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A-D wird z.Zt. von E-Z mit übernommen
E-K Frau Allendörfer
L-R Frau Bernhardt
S-Z Frau Aust
Relocation Frau Raab / Frau Allendörfer
Einreisen Frau Aust
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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| Allendörfer, Monika | 3-259 | 06172-999-4912 | 06172-999-9834 | |
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Bernhardt, Nadine
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3-257 | 06172-999-4913 | 06172-999-9834 | |
| Raab, Kerstin | 3-263 | 06172-999-4915 | 06172-999-9834 | |
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Aust, Simone
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3-255 | 06172-999-4914 | 06172-999-9834 |
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe