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Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit

(nur für Staatsangehörige, die weder eine EU-, eine EWR- oder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen)

 

 

Kurzbeschreibung:


Sie beabsichtigen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck kann Ihnen erteilt werden, wenn

  1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
  2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Die Voraussetzungen von Nr. 1 und Nr. 2 sind in der Regel gegeben, wenn mindestens 250.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze neu geschaffen werden.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Stellen wie der Rhein-Main-GmbH oder der IHK Frankfurt.

Zur Prüfung der Voraussetzungen ist grundsätzlich die Vorlage eines vollständigen Firmenprofils, d. h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung einer Geschäftsidee, erforderlich.

 

Wichtiger Hinweis : Unternehmensgründer, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Dies setzt voraus, dass sie mit 65 Jahren voraussichtlich über ein Vermögen von mindestens 180.000 Euro für ihren Lebensabend verfügen werden!

 

 

Informationen: 

 

Die Zuständigkeit bei der Sachbearbeitung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens:

 

A-D         wird z.Zt. von  E-Z mit übernommen

E-K          Frau Allendörfer

L-R          Frau Bernhardt

S-Z         Frau Aust

 

Relocation  Frau Raab / Frau Allendörfer

Einreisen    Frau Aust

Informationen

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Allendörfer, Monika 3-259 06172-999-4912 06172-999-9834 E-Mail
Bernhardt, Nadine
3-257 06172-999-4913 06172-999-9834 E-Mail
Raab, Kerstin 3-263 06172-999-4915 06172-999-9834 E-Mail
Aust, Simone
3-255 06172-999-4914 06172-999-9834 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9834

Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Landrat

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Öffnungszeiten der

Ausländerbehörde:

 

Montag

07:30 - 11:30 Uhr

 

Dienstag

Nur nach Vereinbarung

 

Mittwoch

07:30 - 11:30 Uhr

 

Donnerstag    

13:30 - 16:00 Uhr

 

Freitag

Nur nach Vereinbarung