Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Kurzbeschreibung:
Beruflich hochqualifizierte Ausländer sind z. B. Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen in herausgehobener Funktion sowie Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allhemeinen Rentenvesicherung erhalten.
Hier kann die Ausländerbehörde in besonderen Fällen sofort eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt) im Anschluss an das Visum erteilen.
Was wird benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Nachweise (ggf. in die deutsche Sprache übersetzt), aus denen die entsprechenden Qualifikationen bzw. der Arbeitslohn zu ersehen sind
Gebühren bzw. Kosten:
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis wird eine Gebühr von 250 Euro erhoben.
Informationen:
Die Ehegatten und noch nicht volljährige Kinder haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie sind auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Die Sachbearbeitung richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A - D wird z. Zt. von E-Z übernommen
E - K Frau Allendörfer
L - R Frau Bernhardt
S - Z Frau Aust
Relovation Frau Raab / Frau Allendörfer
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Eyben, Birthe | 3-245 | 06172-999-4931 | 06172-999-9834 | |
| Allendörfer, Monika | 3-259 | 06172-999-4912 | 06172-999-9834 | |
|
Bernhardt, Nadine
|
3-257 | 06172-999-4913 | 06172-999-9834 | |
| Raab, Kerstin | 3-263 | 06172-999-4915 | 06172-999-9834 | |
|
Aust, Simone
|
3-255 | 06172-999-4914 | 06172-999-9834 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
AusländerbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Öffnungszeiten der
Ausländerbehörde:
Montag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
Nur nach Vereinbarung
Mittwoch
07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
Nur nach Vereinbarung






