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Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen

 

 

 

Was müssen Sie tun, um erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Kurzbeschreibung: 


Sie sind als Staatsangehörige/r von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den Vereinigten Staaten von Amerika visumfrei eingereist oder in den Hochtaunuskreis zugezogen und möchten sich länger als drei Monate hier aufhalten

oder

Sie sind gerade eingereist oder in den Hochtaunuskreis zugezogen und im Besitz eines Visums, das Ihnen für einen längerfristigen Aufenthaltszweck (Familiennachzug, Erwerbstätigkeit, Studium

o. ä.) von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) erteilt worden ist.

Schritte zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis:

  1. Beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes anmelden und dort auch die Aufenthaltserlaubnis beantragen.                                                                                                      
  2. 2 biometrische Lichtbilder, die den Richtlinien für Passbilder nach deutschem Recht entsprechen, sind bei Antragsstellung abzugeben.
  3. Möglichst telefonisch einen Vorsprachetermin vereinbaren.
  4. Am vereinbarten Termin (frühestens 1 Woche nach erfolgter Anmeldung) mit den erforderlichen Unterlagen vorsprechen.


Was wird benötigt?

Wenn Sie sich im Bundesgebiet zu dem Zweck aufhalten wollen, selbstständig tätig zu sein, beachten Sie bitte die Informationen zu § 21 Aufenthaltsgesetz. Der Ausländerbehörde müssen Sie in diesem Fall einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.

 

Gebühren bzw. Kosten: 

 

Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel Gebühren zu zahlen sind.

 

Die Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr kostet 110 €, bis zu einem Jahr 100 €.
Die Aufenthaltserlaubnis für minderjährige Kinder kostet jeweils die Hälfte.

 

 

Informationen: 

 

Für die Staatsangehörigen der EU-Staaaten sowie von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gelten andere Regelungen. 

 

Die Zuständigkeit bei der Sachbearbeitung richtet sich bei der Ausländerbehörde nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

 

A-D                         wird vorübergehend von E-Z übernommen

E-K                          Frau Allendörfer

L-R                          Frau Bernhardt

S-Z                          Frau Aust

Relocationdienste      Frau Raab / Frau Allendörfer

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Allendörfer, Monika 3-259 06172-999-4912 06172-999-9834 E-Mail
Bernhardt, Nadine
3-257 06172-999-4913 06172-999-9834 E-Mail
Raab, Kerstin 3-263 06172-999-4915 06172-999-9834 E-Mail
Aust, Simone
3-255 06172-999-4914 06172-999-9834 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9834

Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Landrat

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Öffnungszeiten der

Ausländerbehörde:

 

Montag

07:30 - 11:30 Uhr

 

Dienstag

Nur nach Vereinbarung

 

Mittwoch

07:30 - 11:30 Uhr

 

Donnerstag    

13:30 - 16:00 Uhr

 

Freitag

Nur nach Vereinbarung