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Was müssen Sie tun, um erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?
Kurzbeschreibung:
Sie sind als Staatsangehörige/r von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den Vereinigten Staaten von Amerika visumfrei eingereist oder in den Hochtaunuskreis zugezogen und möchten sich länger als drei Monate hier aufhalten
oder
Sie sind gerade eingereist oder in den Hochtaunuskreis zugezogen und im Besitz eines Visums, das Ihnen für einen längerfristigen Aufenthaltszweck (Familiennachzug, Erwerbstätigkeit, Studium
o. ä.) von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) erteilt worden ist.
Schritte zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis:
Was wird benötigt?
Wenn Sie sich im Bundesgebiet zu dem Zweck aufhalten wollen, selbstständig tätig zu sein, beachten Sie bitte die Informationen zu § 21 Aufenthaltsgesetz. Der Ausländerbehörde müssen Sie in diesem Fall einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.
Gebühren bzw. Kosten:
Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel Gebühren zu zahlen sind.
Die Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr kostet 110 €, bis zu einem Jahr 100 €.
Die Aufenthaltserlaubnis für minderjährige Kinder kostet jeweils die Hälfte.
Informationen:
Für die Staatsangehörigen der EU-Staaaten sowie von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gelten andere Regelungen.
Die Zuständigkeit bei der Sachbearbeitung richtet sich bei der Ausländerbehörde nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
A-D wird vorübergehend von E-Z übernommen
E-K Frau Allendörfer
L-R Frau Bernhardt
S-Z Frau Aust
Relocationdienste Frau Raab / Frau Allendörfer
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Allendörfer, Monika | 3-259 | 06172-999-4912 | 06172-999-9834 | |
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Bernhardt, Nadine
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3-257 | 06172-999-4913 | 06172-999-9834 | |
| Raab, Kerstin | 3-263 | 06172-999-4915 | 06172-999-9834 | |
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Aust, Simone
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3-255 | 06172-999-4914 | 06172-999-9834 |
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Öffnungszeiten der
Ausländerbehörde:
Montag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
Nur nach Vereinbarung
Mittwoch
07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
Nur nach Vereinbarung