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Vorbeglaubigung

Kurzbeschreibung: 

 

Im Ausland werden deutsche Personenstandsurkunden vielfach nur anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren bestätigt worden ist. Diese Legalisation wird in der Regel von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

 

Für bestimmte Staaten wird die Legalisation durch die sogenannte "Haager Apostille " ersetzt, einem vereinfachten Verfahren ohne Beteiligung einer ausländischen konsularischen Vertretung.


Üblicherweise ist im Legalisationsverfahren zunächst eine Vorbeglaubigung erforderlich, die hier im Landratsamt angebracht wird.

 

 urkunde

 

Dabei wird durch einen ausdrücklich ermächtigten Beamten auf der Urkunde bestätigt, dass keine Bedenken bestehen, die Urkunde als ordnungsgemäß anzusehen.

 

Die zu beglaubigenden Dokumente sind nach der Vorbeglaubigung durch das Landratsamt dem Regierungspräsidium in Darmstadt zur Apostillierung bzw. Legalisation vorzulegen. 

 

 

Was wird benötigt:

 

Die zu beglaubigende Urkunde muss im Original vorgelegt werden und darf im Regelfall nicht älter als 6 Monate sein.

 

 

Gebühren bzw. Kosten: 

 

Die Vorbeglaubigung ist gebührenfrei. Die Ausstellung der Apostille bzw. Legalisation beim Regierungspräsidium Darmstadt kostet jedoch 18 Euro. 

 

 

Information:

 

Weitere Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie hier.

 

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