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Jugendleiter-Card

Kurzbeschreibung:

 

Für in der Jugendarbeit ehrenamtlich tätige Personen, die älter als 16 Jahre sind, besteht die Möglichkeit die Jugendleiter-Card zu beantragen. Antragsgrundlage sind die Bestimmungen zur Einführung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen vom 17.8.1999.

 

Diese Bestimmungen finden Sie hier.

 

Antragsberechtigt sind ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktiv eine Jugendgruppe leiten und die Teilnahme an einer 40 Stunden umfassenden Jugendleiter-Ausbildung, sowie einem Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" nachweisen können. Alle drei Jahre muss der Antrag erneuert werden. Damit ist die Jugendleiter-Card der Nachweis für eine aktuelle ehrenamtliche Tätigkeit in einem Jugendverband oder einer Jugendorganisation. An den Besitz der Jugendleiter-Card sind Vergünstigungen, wie ermäßigte Eintrittsgelder für Schwimmbäder, Zoos, kulturelle Veranstaltungen u.v.m. geknüpft.

 

Seit 2010 ist die Beantragung der Jugendleiter-Card ausschließlich online möglich. Informationen darüber finden Sie unter http://www.juleica.de/

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Porte, Berndt 3-545 06172-999-5143 --- E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Leitstelle Kinder, Jugendarbeit, Betreuungsstelle und Sozialpsychiatrischer Dienst

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe