Jugendleiter-Card
Kurzbeschreibung:
Für in der Jugendarbeit ehrenamtlich tätige Personen, die älter als 16 Jahre sind, besteht die Möglichkeit die Jugendleiter-Card zu beantragen. Antragsgrundlage sind die Bestimmungen zur Einführung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen vom 17.8.1999.
Diese Bestimmungen finden Sie hier.
Antragsberechtigt sind ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktiv eine Jugendgruppe leiten und die Teilnahme an einer 40 Stunden umfassenden Jugendleiter-Ausbildung, sowie einem Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" nachweisen können. Alle drei Jahre muss der Antrag erneuert werden. Damit ist die Jugendleiter-Card der Nachweis für eine aktuelle ehrenamtliche Tätigkeit in einem Jugendverband oder einer Jugendorganisation. An den Besitz der Jugendleiter-Card sind Vergünstigungen, wie ermäßigte Eintrittsgelder für Schwimmbäder, Zoos, kulturelle Veranstaltungen u.v.m. geknüpft.
Seit 2010 ist die Beantragung der Jugendleiter-Card ausschließlich online möglich. Informationen darüber finden Sie unter http://www.juleica.de/
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Porte, Berndt | 3-545 | 06172-999-5143 | --- |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Leitstelle Kinder, Jugendarbeit, Betreuungsstelle und Sozialpsychiatrischer DienstAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






