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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Erwachsene

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft § 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 SGB IX, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


 

  

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gem. § 55 SGB IX i.V. mit § 54 Abs.1 SGB XII können sein:

 

Sonstige Hilfsmittel und Hilfen, Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten, Verständigung mit der Umwelt, Anpassung der Wohnung, Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.

 

Beachte:

 

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 26 Abs. 2 und 3 SGB IX sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem § 33 SGB IX entsprechen jeweils den Leistungen der Rehabilitationsträger der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit. Bestehen Ansprüche auf diese Leistungen gegen diesen vorrangigen Leistungsträgern, kommen Leistungen nach dem SGB XII nicht in Betracht  

 

Ansprechpartner/in

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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Frau Maurer
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Frau Bernhardt 3-227 06172-999-5442 06172-999-9812 E-Mail
Frau Dehms 4-207 06172-999-5452 06172-999-9812 E-Mail
Herr Stock 4-203 06172-999-5441 06172-999-9812 E-Mail
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Dienststellen und Öffnungszeiten

Leitstelle Frauen, Senioren, Behinderte und Krankenhilfe

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Hochtaunuskreis
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