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Staatliche Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz (UVG) können
Die Leistungen
Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Mindestunterhalt für Kinder und beläuft sich nach Abzug des Kindergelds gegenwärtig auf
Die Zuständigkeit des Landratsamtes ergibt sich für alle Elternteile, die im Hochtaunuskreis wohnen; liegt der Wohnsitz jedoch im Bereich der Stadt Bad Homburg, so ist abweichend das Jugendamt der Stadt Bad Homburg zuständig.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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Frau Schött
Sachbearbeiterin |
3-553 | 06172-999-5643 | 06172-999-9827 | |
| Teamleitung Unterhaltsvorschuss | ||||
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Frau Degen
Fachbereichsleiterin |
3-563 | 06172-999-5600 | 06172-999-9827 | |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe