Unterhaltsvorschuss-Rückholung
| Für alleinerziehende Elternteile mit Kindern bis zu 12 Jahren gewähren wir Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Diese Unterhaltsvorschussleistungen sind, wie der Name schon sagt, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder zurück zu zahlen. Dabei werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen (anhand eines Ermittlungsbogens) überprüft und festgestellt, ob und ggf. in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist. Bei mehreren minderjährigen Kindern sind diese gleichermaßen zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass laufender Kindesunterhalt vor anderen Verpflichtungen Vorrang hat. Keine Sorge - mit uns kann man(n) reden ! Beachten Sie: Für Kinder, die in BAD HOMBURG leben, hat die Stadt Bad Homburg eine eigene Unterhaltvorschusskasse mit eigener Rückholung. |
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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Frau Ernst
Sachbearbeiterin |
3-565 | 06172-999-5642 | 06172-999-9827 | |
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Frau Deutsch
Sachbearbeiterin |
3-565 | 06172-999-5641 | 06172-999-9827 | |
| Teamleitung Unterhaltsvorschuss | ||||
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Frau Degen
Fachbereichsleiterin |
3-563 | 06172-999-5600 | 06172-999-9827 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich BAföG, Wohngeld und UnterhaltAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






