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Unterhaltsvorschuss-Rückholung

Für alleinerziehende Elternteile mit

Kindern bis zu 12 Jahren

gewähren wir Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.

Diese Unterhaltsvorschussleistungen sind, wie der Name schon sagt, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder zurück zu zahlen.
Dabei werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen (anhand eines Ermittlungsbogens) überprüft und festgestellt, ob und ggf. in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist.
Bei mehreren minderjährigen Kindern sind diese gleichermaßen zu berücksichtigen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass laufender Kindesunterhalt vor anderen Verpflichtungen Vorrang hat.

Keine Sorge - mit uns kann man(n) reden !

Beachten Sie: Für Kinder, die in BAD HOMBURG leben, hat die Stadt Bad Homburg eine eigene Unterhaltvorschusskasse mit eigener Rückholung.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Frau Ernst
Sachbearbeiterin
3-565 06172-999-5642 06172-999-9827 E-Mail
Frau Deutsch
Sachbearbeiterin
3-565 06172-999-5641 06172-999-9827 E-Mail
Teamleitung Unterhaltsvorschuss
Frau Degen
Fachbereichsleiterin
3-563 06172-999-5600 06172-999-9827 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich BAföG, Wohngeld und Unterhalt

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe