Wohngeld (Lastenzuschuss)
Lastenzuschuss für eigenes Haus oder Eigentumswohnung
Auf Lastenzuschuss besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfüllt sind:
Der Lastenzuschuss richtet sich nach
+ der Höhe des Gesamteinkommens,
+ der Höhe der zuschussfähigen Belastung sowie
+ der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Der Lastenzuschuss hilft, die Belastungen für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu mindern.
Einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen Einwohner der Städte
- Bad Homburg,
- Friedrichsdorf und
bei der Wohngeldstelle ihrer Stadtverwaltung (und NICHT beim Hochtaunuskreis).
Die Einwohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis stellen ihren Antrag auf Lastenzuschuss
-> bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt
-> bei der Wohngeldstelle des Hochtaunuskreises.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Wohngeld Buchstaben A-G | ||||
|
Herr Elsasser
Sachbearbeiter |
3-502 | 06172-999-5633 | 06172-999-9827 | |
| Wohngeld Buchstaben H-S ohne Sch und St | ||||
|
Herr Gabelin
Sachbearbeiter |
3-502 | 06172-999-5632 | 06172-999-9827 | |
| Wohngeld Buchstaben Sch, St, T-Z | ||||
|
Herr Schumacher
Sachbearbeiter |
3-509 | 06172-999-5621 | 06172-999-9827 | |
| Teamleitung Wohngeld | ||||
|
Herr Kaiser
Teamleiter |
3-559 | 06172-999-5620 | 06172-999-9827 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich BAföG, Wohngeld und UnterhaltAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






