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Wohngeld (Lastenzuschuss)

Lastenzuschuss für eigenes Haus oder Eigentumswohnung


 

 

Auf Lastenzuschuss besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfüllt sind:

Der Lastenzuschuss richtet sich nach

+ der Höhe des Gesamteinkommens,

 

+ der Höhe der zuschussfähigen Belastung sowie

 

+ der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Der Lastenzuschuss hilft, die Belastungen für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu mindern.

Einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen Einwohner der Städte

 

- Bad Homburg,

 

- Friedrichsdorf und

 

- Oberursel

 

bei der Wohngeldstelle ihrer Stadtverwaltung (und NICHT beim Hochtaunuskreis).
Die Einwohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis stellen ihren Antrag auf Lastenzuschuss

 

-> bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt

 

-> bei der Wohngeldstelle des Hochtaunuskreises. 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Wohngeld Buchstaben A-G
Herr Elsasser
Sachbearbeiter
3-502 06172-999-5633 06172-999-9827 E-Mail
Wohngeld Buchstaben H-S ohne Sch und St
Herr Gabelin
Sachbearbeiter
3-502 06172-999-5632 06172-999-9827 E-Mail
Wohngeld Buchstaben Sch, St, T-Z
Herr Schumacher
Sachbearbeiter
3-509 06172-999-5621 06172-999-9827 E-Mail
Teamleitung Wohngeld
Herr Kaiser
Teamleiter
3-559 06172-999-5620 06172-999-9827 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich BAföG, Wohngeld und Unterhalt

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Links:

Wohngeldgesetz

 

Wohngeldinformationen der Bundesregierung

 

Bad Homburg (Stadtverwaltung)

 

Friedrichsdorf (Stadtverwaltung)

 

Oberursel (Stadtverwaltung)