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Wohngeld für Heimbewohner

Mietzuschuss für Heimbewohner


 

Auf Wohngeld für Heimbewohner besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfüllt sind. Das Wohngeld richtet sich nach

+ der Höhe des Gesamteinkommens sowie

 

+ der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftskosten.

Das Wohngeld hilft Heimbewohnern, die Unterkunftskosten zu mindern.

Der Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner wird regelmäßig direkt vom Heimträger (z. B. Landeswohlfahrtsverband, Caritas, Städte, ...) gestellt.

Wenn Sie den Antrag selbst stellen möchten / müssen...
Einen Antrag auf Wohngeld stellen Einwohner der Städte

 

- Bad Homburg,

 

- Friedrichsdorf und

 

- Oberursel

 

bei der Wohngeldstelle ihrer Stadtverwaltung (und NICHT beim Hochtaunuskreis).
Die Einwohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis stellen ihren Antrag auf Wohngeld


-> bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt


-> bei der Wohngeldstelle des Hochtaunuskreises. 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Wohngeld Buchstaben A-G
Herr Elsasser
Sachbearbeiter
3-502 06172-999-5633 06172-999-9827 E-Mail
Wohngeld Buchstaben H-S ohne Sch und St
Herr Gabelin
Sachbearbeiter
3-502 06172-999-5632 06172-999-9827 E-Mail
Wohngeld Buchstaben Sch, St, T-Z
Herr Schumacher
Sachbearbeiter
3-509 06172-999-5621 06172-999-9827 E-Mail
Teamleitung Wohngeld
Herr Kaiser
Teamleiter
3-559 06172-999-5620 06172-999-9827 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich BAföG, Wohngeld und Unterhalt

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe