Wohngeld für Heimbewohner
Mietzuschuss für Heimbewohner
Auf Wohngeld für Heimbewohner besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfüllt sind. Das Wohngeld richtet sich nach
+ der Höhe des Gesamteinkommens sowie
+ der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftskosten.
Das Wohngeld hilft Heimbewohnern, die Unterkunftskosten zu mindern.
Der Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner wird regelmäßig direkt vom Heimträger (z. B. Landeswohlfahrtsverband, Caritas, Städte, ...) gestellt.
Wenn Sie den Antrag selbst stellen möchten / müssen...
Einen Antrag auf Wohngeld stellen Einwohner der Städte
- Bad Homburg,
- Friedrichsdorf und
bei der Wohngeldstelle ihrer Stadtverwaltung (und NICHT beim Hochtaunuskreis).
Die Einwohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis stellen ihren Antrag auf Wohngeld
-> bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt
-> bei der Wohngeldstelle des Hochtaunuskreises.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Wohngeld Buchstaben A-G | ||||
|
Herr Elsasser
Sachbearbeiter |
3-502 | 06172-999-5633 | 06172-999-9827 | |
| Wohngeld Buchstaben H-S ohne Sch und St | ||||
|
Herr Gabelin
Sachbearbeiter |
3-502 | 06172-999-5632 | 06172-999-9827 | |
| Wohngeld Buchstaben Sch, St, T-Z | ||||
|
Herr Schumacher
Sachbearbeiter |
3-509 | 06172-999-5621 | 06172-999-9827 | |
| Teamleitung Wohngeld | ||||
|
Herr Kaiser
Teamleiter |
3-559 | 06172-999-5620 | 06172-999-9827 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich BAföG, Wohngeld und UnterhaltAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






