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Attest zur Sportbefreiung

Kurzbeschreibung: 

 

Bleiben Schülerinnen oder Schüler dem Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen länger als drei Monate fern, benötigen sie ein amtsärztliches Attest zur Schulsportbefreiung.

Solch eine Attestierung erfolgt durch den Fachbereich Gesundheitsdienste, es sind eine Terminvereinbarung und die Vorlage eines Attestes oder einer Bescheinigung des behandelnden Arztes Voraussetzung.

 

 

Was wird benötigt?

  • ärztliche Unterlagen (falls vorhanden)
  • Bescheinigung des behandelnden Arztes

 

Gebühren bzw. Kosten:

  • Die Ausstellung des amtsärztlichen Attestes zur Befreiung vom Sportunterricht für Schülerinnen und Schüler ist gebührenfrei. 

 

 

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie hier.

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Piepenbring, Andrea Dr.
Ärztin
4-209 06172-999-5870 06172-999-9806 E-Mail
Rühl, Heike
Ärztliche Assistenz
4-209 06172-999-5871 06172-999-9806 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Gesundheitsdienste

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9806

Anschrift

Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe