Attest zur Sportbefreiung
Kurzbeschreibung:
Bleiben Schülerinnen oder Schüler dem Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen länger als drei Monate fern, benötigen sie ein amtsärztliches Attest zur Schulsportbefreiung.
Solch eine Attestierung erfolgt durch den Fachbereich Gesundheitsdienste, es sind eine Terminvereinbarung und die Vorlage eines Attestes oder einer Bescheinigung des behandelnden Arztes Voraussetzung.
Was wird benötigt?
- ärztliche Unterlagen (falls vorhanden)
- Bescheinigung des behandelnden Arztes
Gebühren bzw. Kosten:
- Die Ausstellung des amtsärztlichen Attestes zur Befreiung vom Sportunterricht für Schülerinnen und Schüler ist gebührenfrei.
Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie hier.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
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Piepenbring, Andrea Dr.
Ärztin |
4-209 | 06172-999-5870 | 06172-999-9806 | |
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Rühl, Heike
Ärztliche Assistenz |
4-209 | 06172-999-5871 | 06172-999-9806 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich GesundheitsdiensteAnschrift
Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






