Ausstellen von Impfbescheinigungen für Kinder
Kurzbeschreibung:
Eltern, die für den Besuch ihrer Kinder in Kindergärten, -tagesstätten etc. eine Impfbescheinigung benötigen, können diese nun auch im Fachbereich Gesundheitsdienste des Hochtaunuskreises erhalten.
Informationen erhalten Interessierte beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Hochtaunuskreises unter der Telefonnummer 06172 999-5870.
Was wird benötigt?
- Impfbuch
Gebühren bzw. Kosten?
- 11 €
Information:
Um die Gesundheit von Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen zu schützen, hat der Hessische Landtag bereits im vergangenen Jahr ein Gesetz erlassen, das es erforderlich macht, vor dem Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung zu prüfen, ob alle dem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind.
Um den Aufwand für die Kindergemeinschaftseinrichtungen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde vom Hessischen Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine standardisierte Impfbescheinigung entwickelt. Diese ist weiterhin auch über die Kinder- und Hausärzte zu erhalten, jedoch bietet nun auch der Fachbereich Gesundheitsdienste des Hochtaunuskreises diese Serviceleistung an.
Weiter Informationen und Merkblätter erhalten Sie hier.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Abteilungsleitung | ||||
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Piepenbring, Andrea Dr.
Ärztin |
4-209 | 06172-999-5870 | 06172-999-9806 | |
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Merkblätter & weitere Empfehlungen | |||||
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Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich GesundheitsdiensteAnschrift
Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






