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Untersuchung für eine Frühförderung

Kurzbeschreibung:

 

Eine pädagogische Frühförderung wird behinderten und von Behinderung bedrohten Säuglingen und Kindern bis zum Schulalter gewährt. So früh wie möglich sollen Heil- und Sozialpädagoginnen diese Kinder fördern und die Folgen ihrer Behinderungen mildern. Voraussetzung für die Gewährung einer Frühfördermaßnahme ist unter anderem eine amtsärztliche Untersuchung, bei der die Behinderung oder drohende Behinderung festgestellt wird. Das Kind wird in allen Entwicklungsbereichen überprüft und auch körperlich untersucht.

 

Die Untersuchung wird nur nach vorheriger Terminvergabe durchgeführt.

 

 

Was wird benötigt?

  • ärztliche Unterlagen (falls vorhanden)
  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfbuch

 

Gebühren bzw. Kosten:

  • Die Untersuchung für eine Frühförderung ist gebührenfrei.

 

Weitere Informationen und Merkblätter erhalten Sie hier.

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Abteilungsleitung
Piepenbring, Andrea Dr.
Ärztin
4-209 06172-999-5870 06172-999-9806 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Gesundheitsdienste

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Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

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