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Kurzbeschreibung:
Eine pädagogische Frühförderung wird behinderten und von Behinderung bedrohten Säuglingen und Kindern bis zum Schulalter gewährt. So früh wie möglich sollen Heil- und Sozialpädagoginnen diese Kinder fördern und die Folgen ihrer Behinderungen mildern. Voraussetzung für die Gewährung einer Frühfördermaßnahme ist unter anderem eine amtsärztliche Untersuchung, bei der die Behinderung oder drohende Behinderung festgestellt wird. Das Kind wird in allen Entwicklungsbereichen überprüft und auch körperlich untersucht.
Die Untersuchung wird nur nach vorheriger Terminvergabe durchgeführt.
Was wird benötigt?
Gebühren bzw. Kosten:
Weitere Informationen und Merkblätter erhalten Sie hier.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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| Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Abteilungsleitung | ||||
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Piepenbring, Andrea Dr.
Ärztin |
4-209 | 06172-999-5870 | 06172-999-9806 | |
Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe