Untersuchung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit, -unfähigkeit bei psychischen Störungen/Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen
Kurzbeschreibung:
Zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit/ -unfähigkeit erfolgt eine amtsärztliche Begutachtung durch den Neurologen/Psychiater.
Was wird benötigt?
- aktuelle ärztliche Unterlagen
- aktuelle Medikamente (Packungen mitbringen)
Gebühren und Kosten:
- Es fallen keine Gebühren an
Information:
Nach Erhalt des Untersuchungsauftrages und aktueller ärztlicher Unterlagen ergeht eine schriftliche Terminvergabe.
Bei ausländischen Mitbürgern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist eine deutschsprachige Person des Vertrauens zum Untersuchungstermin mitzubringen.
Kosten für einen Dolmetscher werden von hier nicht übernommen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Sozialpsychiatrischer Dienst | ||||
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Pauly, Roland Dr.
Neurologe und Psychiater |
4-253 | 06172-999-5821 | 06172-999-9806 | |
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Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich GesundheitsdiensteAnschrift
Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






