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Genehmigung von Verlegungen oder Abtötungen von Hornissennestern

Kurzinformation:

 

Hornissen sind im Grunde friedfertige und nützliche Tiere. Dennoch kann es vorkommen, daß die Nachbarschaft mit einem Hornissenstaat gefährlich wird, beispielsweise in Nähe zu Kleinkinern oder Allergikern. Dann kann die Genehmigung zur Verlegung des Hornissennestes beantragt werden oder, wenn das nicht möglich ist, zur Abtötung des Volkes. 

 

 

Was wird benötigt?

 

Triftige Angaben, warum ein Hornissennest am jeweiligen Ort eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen darstellt.

 

 

Gebühren:

 

siehe

 

•  Gebührenordnung 

 

 

Hinweis:

 

Zur Tierart selbst siehe

 

Hornissen


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Dienststellen und Öffnungszeiten

Untere Naturschutzbehörde

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Hochtaunuskreis
Der Kreisausschuss