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Die Vorschriften der Cross Compliance (übersetzt so viel wie "Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen) werden in Deutschland auch als "anderweitige Verpflichtungen" bezeichnet. Sie bedeuten die Verknüpfung von Prämienzahlungen mit der Einhaltung von Umweltstandards - auch in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz. Die Einhaltung dieser Standards ist eine Voraussetzung für die Prämie, jedoch nicht der eigentliche Förderungsinhalt der Zahlung.
Die Landwirte in der EU sind - um Prämienzahlungen zu erhalten - an die Wahrung von Verpflichtungen gebunden.
Dazu werden jährlich Vor-Ort-Kontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt. Im Bereich Umwelt müssen folgende Vorschriften zwingend eingehalten werden:
Das Amt für den ländlichen Raum unterstützt bei der Erstellung von Humusbilanzen und Nährstoffvergleichen sowie bei der Berechnung der Lagerkapazität organischer Dünger.
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Bestätigung der PS-Fremdleistung
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| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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Bretschneider-Herrmann, Nikolaus Dr.
Stellv. Fachbereichsleiter |
5-413 | 06172-999-6110 | 06172-999-9833 | |
| Petry-Meyer, Kerstin | 5-449 | 06172-999-6118 | 06172-999-9833 |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Ländlicher Raum
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
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